Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 2,0, Universität Kassel, Sprache: Deutsch, Abstract: Eine Verfassung für ein vereintes Europa. Dieser Traum vieler überzeugter Europäer platzte im Frühjahr 2005 mit der Ablehnung durch die Bevölkerungen Frankreichs und der Niederlande. Nach diesen ernüchternden Verfassungsreferenden verordnete sich Europa zunächst eine Reflexionsphase und suchte nach neuen Wegen. Sah es zeitweise danach aus, dass es an Konzepten fehlte und am Mut, eine Alternative aufzustellen, so konnte mit dem Vertrag von Lissabon, der im Dezember 2009 in Kraft trat, dann doch mehr erreicht werden, als viele erwartet hatten. Denn es gelang, einen Großteil der durch den Verfassungsvertrag vorgesehenen Reformen im Vertrag von Lissabon einzubringen. Der Vertrag von Lissabon stellt damit den vorläufigen Endpunkt einer Reihe von vertragsrechtlichen Anläufen zur institutionellen Neugestaltung der Europäischen Gemeinschaften (EG) bzw. der Europäischen Union (EU) dar. Vertragsrechtliche Grundlage der Union sind nunmehr zwei Verträge: der "Vertrag über die Europäische Union" (EUV) und der "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" (AEUV). Zu den zentralen Errungenschaften gehören insbesondere eine Reihe von Veränderungen, die die Handlungsfähigkeit, die Kohärenz und die demokratische Legitimierung der EU steigern sollten. So wurde der Europäische Rat als zentrales Gremium der Politik- und Systemgestaltung in die Liste der EU-Organe aufgenommen und erhielt einen hauptamtlichen Präsidenten. Des Weiteren sah der Vertrag auch die Einrichtung der Position des "Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik" vor, der der EU "in der internationalen Politik Gesicht und Stimme verleihen sollte". Die Rechte des Präsidenten der Europäischen Kommission stärkte der Vertrag von Lissabon und erhöhte seine Legitimation, da er zukünftig unter Berücksichtigung der Europawahl-Ergebnisse von der Mehrheit des Europäischen Parlaments gewählt wird. Doch ist es durch die Veränderungen auch tatsächlich gelungen, dass diese drei Amtsinhaber "die" neuen Führungspersönlichkeiten Europas sind? Dieser Frage soll die vorliegende Arbeit nachgehen. Hierzu wird im zweiten Kapitel kurz auf den Vertrag von Lissabon eingegangen. Im dritten Kapitel werden dann die Aufgabenbereiche der drei Führungsämter beschreiben und in der dann folgenden Bewertung und Zusammenfassung untersucht, ob und inwiefern diese neue Führungsstruktur jetzt oder in Zukunft zu einer von den Mitgliedstaaten unabhängigeren Politik und Außenwahrnehmung der EU beitragen kann.
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