Projektarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Universität Bremen, Veranstaltung: Internationale Rechnungslegung und Unternehmensüberwachung, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Transparenzanforderungen für Unternehmen, die sich durch den Europäischen Gesetzgeber mit der Transparenzrichtlinie auf nationaler Ebene im Wertpapierhandelsgesetz 2007 zunächst verschärft haben, sind seit 2015 wieder gelockert. Die zwischenzeitlich zu veröffentlichten Quartalsfinanzberichte zum ersten und dritten Quartal des Jahres sind durch die Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie entfallen. Stattdessen legte die Frankfurter Wertpapierbörse in ihrer Börsenordnung Offenlegungspflichten fest. Für den Prime Standard sind weiterhin quartalsweise Berichte in Form von Quartalsmitteilungen zu veröffentlichen, für den General Standard entfallen Quartalsberichte gänzlich. Die Quartalsberichterstattung ist in Deutschland mit einer dynamischen Entwicklung und Kritik verbunden. Nicht zuletzt war es die Porsche AG, die sich durch Quartalsberichte in einer langfristigen Unternehmensausrichtung behindert sah. Kritiker unterstützen diese Meinung und erkennen zusätzlich erhöhte Kosten einerseits auf Unternehmensseite, andererseits auch auf Anlegerseite. Dabei seien die Kosten für kleine und mittelgroße Unternehmen besonders hoch. Von großer Bedeutung am Kapitalmarkt ist neben der Wirtschaftlichkeit auch der Anlegerschutz. Dieser ist durch Quartalsberichte beeinflussbar, was im weiteren Verlauf Analysegegenstand werden soll.