Die gesellschaftliche Wahrnehmung der NS-Verbrechen in den vergangenen 70 Jahren unter kritischer Hinterfragung auch der Rolle des ITS. Unmittelbar nach der Befreiung begann ein bis heute andauernder Prozess der Definition des Nazi-Unrechts und seiner Abgrenzung z. B. von einer »normalen" Kriegsführung oder Kriminalitätsbekämpfung. Im Zusammenhang mit der Strafverfolgung der Täter, der Entschädigung der Opfer und im öffentlichen Gedenken wurde das Bild des Nazi-Unrechts, und mit ihm der Kreis der anerkannten NS-Verfolgten, immer wieder neu bestimmt - und ausgeweitet. Als wichtigste Institution bei der Erteilung von Auskünften über einzelne Verfolgte war der International Tracing Service (ITS) in diese Prozesse eingebunden - und stand beim Erwerb und der Erschließung neuer Dokumente stets zugleich selbst vor der Herausforderung, den Kreis der NS-Verfolgten zu definieren. Diese Entwicklung in der Wahrnehmung der NS-Verbrechen und ihrer Opfer - in der Gesellschaft wie im ITS - wird hier kritisch betrachtet. Vor allem am Beispiel der als »Asoziale" Verfolgten zeigt sich, wie stark der ITS das jeweils gesellschaftlich vorherrschende Bild des Nazi-Unrechts übernahm, oder wie weit er sich von diesem mitunter auch entfernte - oft zum Vorteil, manchmal aber auch zum Nachteil der betroffenen Menschen.