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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 1,7, Technische Universität Darmstadt (Institut für Politikwissenschaft), Veranstaltung: Territorialreform in Europa, Sprache: Deutsch, Abstract: In der föderalen Ordnung Deutschlands existieren 16 Länder mit ihren eigenen Verfassungen, verfassungsrechtlichen Kompetenzen und ihrer eigenen Legislative. Wobei die Hansestädte Hamburg und Bremen sowie die Bundeshauptstadt Berlin, durch ihre Doppelrolle als Stadt und Staat einen abweichenden Verwaltungsaufbau vorweisen. Für die restlichen 13 Bundesländer…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 1,7, Technische Universität Darmstadt (Institut für Politikwissenschaft), Veranstaltung: Territorialreform in Europa, Sprache: Deutsch, Abstract: In der föderalen Ordnung Deutschlands existieren 16 Länder mit ihren eigenen Verfassungen, verfassungsrechtlichen Kompetenzen und ihrer eigenen Legislative. Wobei die Hansestädte Hamburg und Bremen sowie die Bundeshauptstadt Berlin, durch ihre Doppelrolle als Stadt und Staat einen abweichenden Verwaltungsaufbau vorweisen. Für die restlichen 13 Bundesländer gilt, dass die Gemeinden und 301 Landkreise rechtlich als Bestandteile der Länder behandelt werden. Des Weiteren existiert mit den 107 kreisfreien Städten eine besondere Form der territorialen Einheit. (Vgl.: Heinelt u. Egner 2011 : S. 106 f.) Die Landespolitik in den Bundesländern hat vor dem Hintergrund der Finanz- und Wirtschaftskrise Funktional- und Gebietsreformen verstärkt im Blick. Aber auch die Effekte des demographischen Wandels sowie der Wettbewerbsdruck durch die Globalisierung führen in den Bundesländern zu Bestrebungen nach möglichst großen Kommunen und Regionen, um Kosteinsparungen durch Effizienzgewinne im Bereich der öffentlichen Verwaltung zu erreichen. Doch für das Gelingen dieser Reformen ist im Wesentlichen eine vorherige Aufgabenkritik, also die Zurverfügungstellung von öffentlichen Mitteln und die politische Definition der künftigen öffentlichen Aufgaben von Nöten. (Vgl.: Franzke 2013 : S. 25) Gegenwärtige Debatten über die Landkreise betreffen hauptsächlich deren Territorialität. Besonders in Ostdeutschland kam es zur Implementation von Gebietsreformen so zum Beispiel in Sachsen und Sachsen-Anhalt. Oder im Jahr 2007 wurde in Mecklenburg-Vorpommern eine solche Reform für verfassungswidrig erklärt und wenige Jahre später durch Gesetzesänderungen herbei geführt. Aber auch in den drei westdeutschen Flächenstaaten Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Schleswig-Holstein wurden in jüngster Zeit über Gebietsreformen der kommunalen Ebene diskutiert. Des Weiteren spielen auch Funktionalreformen wie in Baden-Württemberg eine Rolle. (Vgl.: Heinelt u. Egner 2011 : S. 120 f.) Aufgrund der im ersten Abschnitt geschilderten Rolle der Kommune als Bestandteil der 13 Flächenländer erscheint eine Untersuchung aller Reformbemühungen der Landkreise als zu weitreichend, da davon ausgegangen werden muss, dass Reformen im jeweils eigenen subnationalen Kontext diskutiert werden, aus diesem Grund lautet die Fragestellung: Wie lassen sich die aktuelle Funktional- und Territorialreform für das Land Mecklenburg-Vorpommern erklären? Diese Fragestellung erscheint am geeignetstem, da zum einen beiden Reformarten beh
Autorenporträt
Bachelorstudium an der TU Darmstadt von 10/2010 bis 09/2013 in Geschichte und Politikwissenschaft Masterstudium an der TU Darmstadt von 10/2013 bis 10/2015 in Politikwissenschaft (Studiengang Governance und Public Policy) Masterstudium an der FernUniversität Hagen von 04/2016 bis 08/2020 in Geschichte und Literaturwissenschaft (Studiengang Europäische Moderne. Geschichte und Literatur) Masterstudium an der FernUniversität Hagen von 04/2021 bis 08/2023 in Geschichte (Studiengang Geschichte Europas - Epochen, Umbrüche, Verflechtungen)