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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 1,3, Technische Universität Dresden (Alte Geschichte), Veranstaltung: Unternehmer im Dienst der Römischen Republik, Sprache: Deutsch, Abstract: Das eigentlich fraglichste in der frühen römischen Republikzeit ist, formal betrachtet, die Berechnungsart der Zinsen. Jener Verweis auf die Ungereimtheiten der Zinsberechnung stammt von Liisa Savunen. 1 In der Anmerkung 29 zum § 16 des sechsten Buches der Annalen Tacitus´ 2 , die hier sinngemäß wiedergegeben ist, wird die Problematik deutlich:…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 1,3, Technische Universität Dresden (Alte Geschichte), Veranstaltung: Unternehmer im Dienst der Römischen Republik, Sprache: Deutsch, Abstract: Das eigentlich fraglichste in der frühen römischen Republikzeit ist, formal betrachtet, die Berechnungsart der Zinsen. Jener Verweis auf die Ungereimtheiten der Zinsberechnung stammt von Liisa Savunen. 1 In der Anmerkung 29 zum § 16 des sechsten Buches der Annalen Tacitus´ 2 , die hier sinngemäß wiedergegeben ist, wird die Problematik deutlich: Wird uncia (wörtlich „ein Zwölftel“) als Zins pro As oder als Zinsfuß v. H. des Kapitals berechnet, und ferner, ob ein Monats- oder ein Jahreszins gerechnet wurde. Dementsprechend geht die mögliche Spanne für den Zins von 1/12 % p.m. = 1% p.a. bis 1/12 des Kapitals p.a. = 8 1/3 % p.a.; In der Frühzeit wurden sogar 1/12 des Kapitals p.m. (!) = 100 % berechnet. Zur Systematik sollen Beispielrechnungen in heutiger Währung dienen: Voraussetzung für die Berechnung ist das zwölfmonatige Jahr. fiktive Darlehenssumme: 10.000,00 € Zinszahlungen: 1/12 % p.m. 100,00 € (Variante 1) 1/12 des Kapital p.a. 833,33 € (Variante 2) 1/12 des Kapitals p.m. 10.000,00 € (Variante 3) Centisma 1.200,00 € (Variante 4) Der Begriff unciarium fenus bedeutet wörtlich, dass ein Zwölftel Zinsen auf die Darlehenssumme berechnet werden darf. Der Bezug auf „ein Hundertstel“ fehlt aber. Daraus folgt, dass man in jener Zeit die Prozentrechnung noch nicht anwandte. Im folgenden wird das Augenmerk auf die Zeit vom 5. - 4. Jh. v. Chr. und die Kaiserzeit vom 1. Jh. - 5. Jh. n. Chr. gelegt. In der Republikzeit interessieren insbesondere die Umstände, welche die Zinsgesetze veranlassten. Die Arbeit soll in ihrem begrenzten Umfang dazu dienen eine Übersicht über die Zinssätze und deren Einführung zu verschaffen.