Inhalt: Band 7 der Schriftenreihe 'Gebäudeschadstoffe und Innenraumluft' nimmt erstmalig die Verbrauchersicht direkt in den Blick mit einem Beitrag der Verbraucherzentrale NRW. Es besteht eine Diskrepanz zwischen der Auskunftspflicht des Bauherrn zu Gefahrstoffen gegenüber Ausführenden, Entsorgern oder Käufern und seinem Recht auf Information gegenüber Herstellern, Planern und Handwerkern. Um zu einer gesundheitlich unbedenklichen Innenraumluftqualität beizutragen und um Schadensfälle zu vermeiden, müssen Planer, Handwerker und Verbraucher eng zusammenarbeiten und Produkte auswählen, die in Bezug auf ihre Zusammensetzung gesundheitlich unbedenklich sind oder eine freiwillige Zertifizierung vorweisen. Bei der Entfernung alter Schutzanstriche von Stahl(wasser)bauten muss mit der Freitsetzung von Asbestfasern und anderen krebserzeugenden Stoffen gerechnet werden. Die 8 emissionsarme Verfahren zur Entschichtung der Altanstriche, die das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Trier entwickelt hat, werden in einem Beitrag vorgestellt. Die Ausführung von Arbeiten an schadstoffbelasteten Bauteilen stellt hohe Anforderungen an Planung und Arbeitsvorbereitung. Eine Checkliste zur Ausführung soll dem Unternehmer Hilfestellungen an die Hand geben, aber auch Empfehlungen, wenn Ausschreibungsunterlagen nicht den angetroffenen Baubestand widerspiegeln. Neues zum Dauerthema Asbest und zum Thema Holzschutzmittel runden den Band ab. Aus dem Inhalt: •Schadstoffarmes Bauen und Renovieren aus Verbraucherschutzsicht •Arbeiten an schadstoffbelasteten baulichen und technischen Anlagen •Asbestüberdeckungsverbot und Gefahrstoffverordnung •Asbest, PAK, PCB und Blei in Altanstrichen von Stahlwasserbauten und Stahlbauten •Holzschutzmittel in Gebäuden
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