Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 1,7, Universität Potsdam, Veranstaltung: Einführung in die öffentliche Finanz- und Haushaltspolitik, Sprache: Deutsch, Abstract: Zur Finanzierung der öffentlichen Haushalte kann der Staat neben den Steuern noch Beiträge, Gebühren und Sonderabgaben von den Bürgerinnen und Bürgern und anderen Rechtspersonen erheben. Während Steuern zur Kostendeckung der allgemeinen staatlichen Aufgaben dienen, die im Interesse aller im Staat lebenden Bürgerinnen und Bürgern sind, wie z.B. die Finanzierung der inneren und äußeren Sicherheit oder die infrastrukturellen Aufgaben im Verkehrswesen, so grenzen sich Gebühren und Beiträge hiervon entscheidend ab. Gebühren und Beiträge fallen im Gegensatz hierzu an, wenn die staatliche Leistung primär im privaten Interesse des Nutzenempfängers liegt. In dieser Arbeit soll die derzeitige Situation der Erhebung von Gebühren und Beiträgen von den Studierenden bei der Immatrikulation und Rückmeldung an der Universität Potsdam untersucht und dargestellt werden. Dies setzt die Darstellung der Begriffe ‚Gebühren’ und ‚Beiträge’ voraus. Die beiden öffentlichen Finanzierungsquellen müssen vorgestellt, ihre rechtlichen Voraussetzung erläutert und die Unterschiede zu Steuern erklärt werden. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Frage, welche Kosten die zu entrichtenden Gebühren und Beiträge finanzieren. Denn die Erhebung von Beiträgen und Gebühren im Bereich der Hochschulen des Landes Brandenburg ist begrenzt. Der brandenburgische Gesetzgeber regelt diese im Brandenburgischen Hochschulgesetz (BbgHG). Hier ist im § 2 Abs. 3 die Erhebung von Studiengebühren ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass die Gebühren und Beiträge für andere staatliche Leistungen als für das Studium erhoben werden. Jede Studentin und jeder Student hat jedoch bei der Immatrikulation- und Rückmeldung für das Wintersemester 2004/2005 eine Rückmeldegebühr von insgesamt 225,11 Euro zu entrichten.