Ausgangspunkt der Untersuchung ist die jüngere Diskussion um den Gefährdungsschaden bei Betrug und Untreue. Die nur selten grundsätzlich bestrittene Anerkennung dieser Rechtsfigur speist sich im Wesentlichen aus der Erkenntnis, dass ein drohender Verlust im Wirtschaftsleben bereits zu einer gegenwärtigen Wertminderung führen kann. Die Feststellung einer solchen Wertminderung kann jedoch vor allem bei den sog. Risikogeschäften erhebliche Schwierigkeiten bereiten. Christian Becker unterzieht die insofern vom BVerfG geforderte Einbindung von ökonomischem Sachverstand bei der exakten Bezifferung des strafrechtlichen Vermögensschadens einer kritischen Würdigung. Sodann zeigt er Sollbruchstellen im Paradigma der wirtschaftlichen Schadenslehre insgesamt auf. Der daraufhin in den Grundzügen entwickelte eigene Schadensbegriff ermöglicht eine Lösung für die Fallgruppe der Risikogeschäfte, die auf den Gefährdungsschaden verzichtet. Geboren 1977; Studium der Rechtswissenschaften und Promotion an der Universität Hamburg; Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht; Habilitation an der Bucerius Law School (Hamburg); Lehrstuhlvertretung in Frankfurt/Oder; seit 2019 Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Stiftung Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder.
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