Der Westfälische Friedensvertrag von 1648 zur Beendigung des 30jährigen Krieges zwang die konfessionsverschiedenen Stände, Körperschaften und Einrichtungen des Hl. Römischen Reiches zu einem hohen Maße an Kooperation auf allen politischen Ebenen, teils in sehr formalisierter Form, und setzte sich dabei auch über kirchenrechtliche Bestimmungen hinweg. Auch das Verhältnis von Untertanen und Obrigkeiten wurde dadurch relativiert, teilweise gebrochen und verrechtlicht, obrigkeitliche Willkür wurde erschwert. Eine Art vordemokratische "balance of power" wurde verwirklicht. Die differenzierte Betrachtung dieser Entwicklung nach 1648 bis zum Ende des alten Reiches 1806 zeigt Mechanismen auf, die auch den heutigen westlichen Demokratien immanent sind. Die damaligen Deutschen bzw. Mitteleuropäer waren nicht die rechtlosen und unmündigen Untertanen, die den Weg über den preußischen autoritären Staat zum totalitären 3. Reich bereitet haben. Die Bedeutung des Westfälischen Friedensvertrages als Regelwerk zur Lösung politischer Konflikte ist es wert, als Paradigma auch für heute herausgestellt zu werden.
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