Demokratie ist die Staatsform der Öffentlichkeit, doch auch der demokratische Verfassungsstaat bedarf vertraulicher Bereiche, um seine Funktionen erfüllen zu können. Der Staat unterwirft sich selbst einem umfassenden, abgestuften und ausgeklügelten Geheimnisschutzregime. Komplex wird der Geheimnisschutz, wenn private Unternehmen in dieses Regime einbezogen werden, etwa weil sie sicherheitsrelevante Aufträge des Staates annehmen. Durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag müssen sich diese Unternehmen durch Übernahme des sog. Geheimschutzhandbuchs bestimmten Standards der Vertraulichkeit unterwerfen, sei es auf die handelnden Personen, sei es auf die Weitergabe entsprechender Informationen bezogen. Vorliegendes Buch lotet Möglichkeiten und Grenzen der Erstreckung dieses staatlichen Vertraulichkeitsregimes auf private Unternehmen aus. ist Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn.
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