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Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 1,7, Universität Koblenz-Landau, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Fragestellung, ob Personen, insbesondere gehörlos geborene Säuglinge und Kleinkinder im Kontext des Krankheits- und Behinderungsbegriffes Anspruch auf ein Cochlea-Implantat generieren können. Dabei wird zunächst die Bedeutung der Gehörlosigkeit aufgezeigt und das Cochlea-Implantat vorgestellt. Im nächsten Schritt wird der Krankheitsbegriff im Kontext von…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 1,7, Universität Koblenz-Landau, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Fragestellung, ob Personen, insbesondere gehörlos geborene Säuglinge und Kleinkinder im Kontext des Krankheits- und Behinderungsbegriffes Anspruch auf ein Cochlea-Implantat generieren können. Dabei wird zunächst die Bedeutung der Gehörlosigkeit aufgezeigt und das Cochlea-Implantat vorgestellt. Im nächsten Schritt wird der Krankheitsbegriff im Kontext von Naturalismus und Normativismus diskutiert. Danach folgt eine Betrachtung des Behinderungsbegriffes. Lange war Gehörlosigkeit nicht therapierbar. Seitdem es jedoch das Cochlea-Implantat gibt, ist Hörbehinderung Gegenstand sozio-kultureller und ethischer Diskussion. Auch die Begriffe Krankheit, Gesundheit und Behinderung werden von Philosophen und Soziologen neu diskutiert. Ein funktionierendes Gehör ist notwendig für eine ungestörte Kommunikation, sei es im privaten oder beruflichen Bereich. Zwischenmenschliche Beziehungen basieren auf Gesprächen und Worten. Berufliche Kontakte werden geknüpft, indem man sich mündlich unterhält und austauscht. Doch was, wenn man Geräusche nicht wahrnehmen kann? Eine Gehörlosigkeit gilt - zumindest sozialrechtlich - als eine schwere Behinderung. Ist das Gehör ist irreparabel beschädigt, greift man auf Hörgeräte oder Implantate zurück. Was aber ist mit Kindern, die von Geburt an kein funktionsfähiges Gehör besitzen? Im Gegensatz zu erwachsenen Personen, welche zum Zeitpunkt einer Implantation oder dem Einsetzen eines Hörgeräts den Spracherwerb schon abgeschlossen haben, haben gehörlos geborene Kinder nicht die Möglichkeit, Sprechen zu lernen. Mithilfe von sogenannten Cochlea-Implantaten kann dieses Problem jedoch umgangen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, hörgeschädigten Kleinkindern Cochlea-Implantate einzusetzen und ihnen somit eine normale Sprachentwicklung zu ermöglichen - und damit einhergehend auch die Chance auf ein "normales" Leben. Nicht nur Komplikationen in Partner- und Berufswahl kann somit aus dem Weg gegangen werden. Auch Diskriminierung und Stigmatisierung aufgrund einer Behinderung werden verhindert. Dementsprechend klingt es einleuchtend, schwerhörigen Säuglingen ein Implantat zu operieren.

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