Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,3, Leuphana Universität Lüneburg, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit sollen der geschichtliche Verlauf der Rechtslage von 1933 bis 1992 und das noch immer geltende Betreuungsgesetz von 1992 ausführlich dargestellt werden. Weiterführend wird im Rahmen dieser Arbeit auf die sexuelle Entwicklung geistig behinderter Menschen und die Frage nach einer möglichen Elternschaft eingegangen werden. Die Frage, ob geistig behinderte Menschen Kinder bekommen sollten oder nicht, sorgt in der Gesellschaft seit Jahren für Diskussionen und ist mit dem Thema Sterilisation eng verbunden. Wenn geistig behinderte Kinder in die Pubertät kommen werden fast alle Eltern aus persönlicher Sorge und aus Angst vor ungeahnten Konsequenzen sexueller Handlungen mit diesem Thema konfrontiert. Eine Diskussion, bei der es um ethische, emotionale und familiäre Fragen geht. Der Stellenwert geistig behinderter Menschen in unserer Gesellschaft, die Verbesserung der Lebenssituation geistig Behinderter und das Thema Integration spielen eine wichtige Rolle. Das von 1933 bis 1968 bestehende "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" der Nationalsozialisten ermöglichte die Zwangssterilisation größerer Bevölkerungsgruppen in Deutschland. Die katastrophalen Folgen dieses Gesetzes haben zur Erstellung einer neuen gesetzlichen Grundlage geführt, die in Form des Betreuungsgesetzes von 1992 verwirklicht wurde. Begleitet wird dieses Thema nach wie vor von der Frage nach der Vereinbarkeit mit den Menschenrechten, der rechtssicheren Definierbarkeit und der individuellen Anwendbarkeit.
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