Akademische Arbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,7, Evangelische Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Definition der geistigen Behinderung wird von medizinischen, psychologischen, soziologischen und pädagogischen Kriterien bestimmt und ist eher unterschiedlich. In der Vergangenheit wurde der Begriff „Blödsinn“, „Idiotie“ und „Schwachsinn“ bzw. „Geistesschwäche“ für Menschen mit einer geistigen Behinderung verwendet und das nicht mit negativer Absicht. Erst mit der Zeit wurden diese Worte missbraucht und zu einer Abwertung benutzt. […] Medizinisch und psychologisch orientierte Definitionen sprechen von einer Minderung oder Herabsetzung der maximal erreichbaren Intelligenz. Die WHO unterscheidet zwischen leichter, mittlerer und schwerer geistiger Behinderung und durch die International Classification of Diseases (ICD-10) wird dieses Phänomen als „eine sich in der Entwicklung manifestierende, stehen gebliebene oder unvollständige Entwicklung der geistigen Fähigkeiten mit besonderer Beeinträchtigung von Fertigkeiten, die zum Intelligenzniveau beitragen, wie z.B. Kognition, Sprache, motorische und soziale Fähigkeiten“ bezeichnet. Aus dem Inhalt: - Ursachen und Auswirkungen der geistigen Behinderung - Förderungsmöglichkeiten - Rechtsgrundlage geistig behinderter Menschen