Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich VWL - Mikroökonomie, allgemein, Note: 2,0, Universität Bayreuth (Recht- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: Geistiges Eigentum besteht an Software heute in erster Linie durch das Urheberrecht. Ökonomen sind sich weitgehend einig, daß solche Verfügungsrechte dazu geeignet und erforderlich sind, Anreize zur Herstellung von Gütern zu schaffen. Betrachtet man Open Source Projekte vor diesem Hintergrund, so fällt folgendes sofort auf: Die Open Source Software Entwickler verzichten auf Verwertungsrechte und lassen andere, ohne ein Entgelt zu verlangen, an der Nutzung teilhaben. Erklären könnte man dieses Phänomen mit einem irrationalen Verhalten der Entwickler. Bedacht werden sollte aber, daß es sich nicht nur um einige wenige „Verrückte“ handelt, sondern daß zum Beispiel sogar einige größere Softwareunternehmen mittlerweile Engagement in der Open Source Community zeigen. Man sollte das Verhalten daher nicht vorschnell als irrational abtun. Will man das Bild des homo oeconomicus im Grundsatz aufrecht erhalten, muß man wohl anerkennen, daß es auch Anreize zur Herstellung von Software gegeben kann, die nicht auf Verfügungsrechten beruhen. Aber auch allein das erklärt noch nicht das Phänomen. Rational handelnde Entwickler würden dennoch nicht freiwillig auf Verwertungsrechte verzichten, es sei denn, die Anreize dazu sind noch stärker ausgeprägt, als die, die durch Verfügungsrechte bedingt sind. Jedenfalls gibt das Phänomen der Open Source Software dem Ökonomen genügend Anlaß, die Frage des geistigen Eigentums an Software neu zu stellen.