Facharbeit (Schule) aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: 1.0, Friedrich-Koenig-Gymnasium, Würzburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Deutsche Bundesbank hatte vor der Einführung des Euros als Buchgeld am 1. Januar 1999 und dem Kompetenzverlust durch den Vertrag über die Europäische Union (1993) die geldpolitischen Befugnisse in Deutschland inne. Die nationale Zentralbank Deutschlands war aufgrund ihrer geldpolitischen Aufgaben und Funktionen eine der bedeutendsten Institutionen für die deutsche Wirtschaft. So trug sie, unter anderem durch ihre strenge Geldpolitik, zur starken deutschen Wirtschaft bei. Aufgrund der führenden Position Deutschlands in Europa, auch als damaliger Exportweltmeister, nahm die Deutsche Bundesbank sogar Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung in Europa. Deswegen spielte sie eine bedeutende Rolle in der internationalen Wirtschaft. Im Zuge einer fortschreitenden europäischen Integration über die Europäische Union wurde eine gemeinsame Währung in Europa, der Euro, eingeführt. Diese Einführung einer gemeinsamen Währung führte dazu, dass eine neue zentrale geldpolitische Institution entstand, die der neue "Hüter" des Euros werden sollte. Diese neue Institution sollte die geldpolitischen Aufgaben der beteiligten nationalen Zentralbanken übernehmen. Dabei entstand die Europäische Zentralbank 1998 als Organ der Europäischen Union. Durch die direkte Entstehung der Europäischen Zentralbank aus den nationalen Zentralbanken heraus, waren hier die erprobten und erfolgreichen Systeme der nationalen Zentralbanken maßgebend. Das erfolgreiche System der Deutsche Bundesbank hatte deshalb essentiellen Einfluss auf den Aufbau und die Reglementierungen der Europäischen Zentralbank. Aufgrund dieser Tatsache ist ein Vergleich der Deutschen Bundesbank in den frühen 1990igern mit der Europäischen Zentralbank von heute eine überaus interessante Betrachtung und soll vor allem die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der beiden Institutionen aufzeigen, nicht zuletzt in der differenzierten Ausgestaltung ihrer Übertragenen geldpolitischen Pflichten.
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