Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich VWL - Geldtheorie, Geldpolitik, Note: 2,3, Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Göttingen, Veranstaltung: Volkswirtschaftslehre, Sprache: Deutsch, Abstract: Der "Maastricht-Vertrag" wurde im Dezember 1991 im Rahmen der ersten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) von den führenden Staats- und Regierungschefs der EG-Mitgliedsstaaten verabschiedet. Kerngedanke des "Maastricht-Vertrages" war die Schaffung der Europäischen Währungsunion und die damit verbundene Einführung einer gemeinsamen Währung, des Euro und die Gründung einer EZB. In der zweiten Stufe erfolgte die Gründung des Europäischen Währungsinstitutes im Januar 1994 und die Entscheidung über die Teilnehmer der Währungsunion im Frühjahr 1998. Die Europäische Zentralbank (EZB) wurde am 01. Juni 1998 im Rahmen der dritten Stufe der WWU gegründet und hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Als Kernziele wurden die Fixierung der Wechselkurse zwischen den alten unterschiedlichen Währungen der teilnehmenden Staaten und der neuen Gemeinschaftswährung im Januar 1999, die Errichtung einer EZB im Januar 1999 und die Einführung der Gemeinschaftswährung Euro im Januar 2002, definiert. Die Gründung der supranationalen Institution EZB gilt als Höhepunkt jahrelanger Bemühungen zur Schaffung einer dauerhaften Währungsstabilität in Europa und als wichtiger Meilenstein der wirtschaftlichen und politischen Integration zwischen europäischen Ländern. Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) wurde zusammen mit der EZB am 1. Juni 1998 errichtet. Das ESZB besteht aus der europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken der EUMitgliedsstaaten. An der Spitze des ESZB stehen die Beschlussorgane der EZB: Der EZB-Rat und das EZB-Direktorium. Das oberste Beschlussorgan der EZB ist der EZB-Rat. Ihm gehören die Präsidenten aller nationaler Zentralbanken, die den Euro eingeführt haben, sowie die einvernehmlich durch die Regierungen der teilnehmenden Mitgliedstaaten auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs zu ernennenden Mitglieder des Direktoriums der EZB (bestehend aus Präsident, Vizepräsident und bis zu vier weiteren Mitgliedern) an. Der Rat der EZB erlässt die Leitlinien und fasst die notwendigen Beschlüsse, um die Erfüllung der dem ESZB übertragenen Aufgaben zu gewährleisten, und legt die Geldpolitik des Euroraums fest. Für die Umsetzung ist das Direktorium verantwortlich.
Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.