Masterarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Universität des Saarlandes, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Geldwäsche ist ein internationales Phänomen, bei dem jährlich illegal erwirtschaftete Gelder in Höhe von mehreren Milliarden US-Dollar in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust werden sollen. In Deutschland existieren größtenteils auf internationale Bemühungen zur Geldwäschebekämpfung zurückzuführende Vorschriften zur Verhinderung der Geldwäsche. Einer der Hauptadressaten der Geldwäschepräventionsvorschriften sind Kreditinstitute. Angesichts des weitreichenden Tatbestands der Geldwäsche für den Bankbeschäftigten steht daher die Frage nach möglichen rechtlichen Risiken im Arbeitsalltag im Hinblick auf Geldwäsche im Raum. Ziel der Master-Thesis ist eine Darstellung und Bewertung der Rechtsrisiken, denen Bankmitarbeiter im Allgemeinen und Geldwäschebeauftragte der Banken im Besonderen aufgrund dieser gesetzlichen Anforderungen ausgesetzt sind. Nach einer Einführung zur Bedeutung der Geldwäschebekämpfung für die Kreditwirtschaft wird der für Banken relevante Rechtsrahmen zur Geldwäschebekämpfung erläutert. Dabei erfolgt eine Auseinandersetzung mit dem Straftatbestand der Geldwäsche. Anschließend werden die für die Geldwäschebekämpfung relevanten Vorschriften des Kreditwesengesetzes und des Geldwäschegesetzes erläutert. Es wird untersucht, wie Bankmitarbeiter bzw. Geldwäschebeauftragte von den gesetzlichen Anforderungen an die Geldwäscheprävention betroffen sein können und welche Rechtsfolgen aus der Missachtung von Sorgfaltspflichten oder sonstigen Anforderungen des Geldwäschegesetzes bzw. des Kreditwesengesetzes als Ordnungswidrigkeiten, aus dem Handeln als Täter der Geldwäsche als Straftat sowie aus zivilrechtlicher Haftung entstehen können. Mögliche Rechtskonflikte werden angesprochen. Im Verlauf der Arbeit wird gezeigt, dass bereits der redlich gesinnte Bankmitarbeiter von strafrechtlichen Sanktionen bedroht sein kann; daher wird die vorsätzliche Tatbestandsverwirklichung der Geldwäsche durch Bankmitarbeiter ausgeklammert. Die Masterarbeit schließt mit wesentlichen Handlungsempfehlungen, mit denen Rechtsverstöße durch Bankmitarbeiter im Bereich der Geldwäsche vermieden werden können, als Fazit ab.