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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Betriebliche Steuerlehre), Veranstaltung: Betriebliche Steuerlehre, Sprache: Deutsch, Abstract: Problemstellung In dem vorliegenden Streitfall musste sich das Bundesverfassungsgericht mit der Ökosteuer beschäftigen. Kühlhäuserbetreiber und Transportunternehmen wünschten eine umfassende Prüfung. Es galt die Frage zu klären, ob die Erhebung von Ökosteuern verfassungsgemäß sei und ob die Kläger, genauso…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Betriebliche Steuerlehre), Veranstaltung: Betriebliche Steuerlehre, Sprache: Deutsch, Abstract: Problemstellung In dem vorliegenden Streitfall musste sich das Bundesverfassungsgericht mit der Ökosteuer beschäftigen. Kühlhäuserbetreiber und Transportunternehmen wünschten eine umfassende Prüfung. Es galt die Frage zu klären, ob die Erhebung von Ökosteuern verfassungsgemäß sei und ob die Kläger, genauso wie alle Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft, einen Anspruch auf Ökosteuerbegünstigung haben. Es soll in dem betrachteten Fall geprüft werden, ob die Ökosteuer gegen die Grundsätze des Finanzverfassungsrechts und gegen allgemeine Prinzipien der Steuergerechtigkeit verstößt. Darüber hinaus besteht die Aufgabe dieser Seminararbeit darin, das Problem der Lastenüberwälzung aus Sicht der betrieblichen Steuerlehre zu präsentieren. Im Hauptteil werden die Auffassung der Beteiligten sowie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dargestellt. Nach der Erläuterung der Bedeutung und der Zielsetzung der Ökosteuer (Mineralölsteuer und Stromsteuer) wird das Problem der Marktkonformität der ökologischen Steuerreform untersucht. Danach werden zwei grundlegenden Fragen näher betrachtet, zum einen die Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Ökosteuern an sich und zum anderen das Problem der Ungleichbehandlung der Beschwerdeführer im Vergleich zum begünstigten produzierenden Gewerbe (und den Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft), und ihre eventuelle Benachteiligung im internationalem Wettbewerb. Parallel erfolgt der Vergleich der juristischen Betrachtungsweise des Bundesverfassungsgerichts mit der wirtschaftlichen Betrachtungsweise der Problemstellung, die bei der rechtlichen Prüfung scheinbar zu kurz gekommen war. Während der Gesichtspunkt der Steuerlastenüberwälzung auf den Endverbraucher im vorliegenden Urteil nur am Rande behandelt wurde, da es keine rechtliche Überwälzungsgewähr gibt, hat die Frage, wer tatsächlich die Steuerlast trägt, im Rahmen der betrieblichen Steuerlehre eine gravierende Bedeutung. Vor diesem Hintergrund ist zu prüfen, ob die wichtigsten Merkmale des Grundrechtseingriffs eventuell vorhanden sind und die Ökosteuern dem Verbrauchsteuerbegriff doch nicht gerecht werden, wenn im Regelfall keine Überwälzung gelingen kann. Des Weiteren ließ der BVerfG die notwendige Prüfung der Grundsatzverletzung der Eigentumsgarantie sowie der Berufsausübungsfreiheit mangels rechtlicher Betroffenheit der Beschwerdeführer außer Acht. Das Gericht widmete seine Aufmerksamkeit der Prüfung des Gleichheitssatzes. [...]

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