Die Generalklausel ist die zentrale Befugnisnorm und Grundsatzbestimmung im allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht. In der polizeirechtswissenschaftlichen Literatur wird sie als unverzichtbar angesehen: Sie ermöglicht als letzter Rettungs- und permanenter Notanker die Anordnung von Gefahrenabwehrmaßnahmen dort, wo der Gesetzgeber weder sondergesetzliche Eingriffsgrundlagen noch Standardmaßnahmen zur Verfügung stellt bzw. stellen kann. Vor diesem Hintergrund überraschen die immer noch bestehenden Unsicherheiten in Bezug auf die exakte Bestimmung des Anwendungsbereichs der Generalklausel. Während weitgehend Konsens darüber herrscht, wie die unbestimmten Rechtsbegriffe ihres Tatbestandes auszulegen sind, wird die vorrangige Frage des "Ob" der Anwendung der Generalbefugnis in der rechtswissenschaftlichen Diskussion zu wenig beachtet. Der Autor bestimmt die Reichweite der Generalklausel, indem er seinen Fokus insbesondere auf das Verhältnis der Generalklausel zu den Standardmaßnahmen als eines der zentralen Probleme des gegenwärtigen Polizei- und Ordnungsrechts richtet. Dabei werden die spezifischen polizei- und ordnungsrechtlichen Konstellationen auftretender Normenkonkurrenzen sowie die lückenhaften Lösungen der Gesetzgeber vorgestellt. Der Verfasser erläutert ausführlich am Beispiel von sechs Referenzmaßnahmen, unter welchen Voraussetzungen die Verwaltungsgerichte den Rückgriff auf die Generalklausel zulassen. Darüber hinaus stellt das Werk die in der Literatur vertretenen Konzeptionen und Kriterien zur Abgrenzung der beiden Befugnistypen Generalklausel und Standardmaßnahme dar. Daran anknüpfend entwickelt der Autor eine eigene und neue Lösung. Die Darstellung schließt eine Lücke im polizeirechtswissenschaftlichen Diskurs um die Bestimmung des Verhältnisses der Generalklausel zu den Standardmaßnahmen und bietet eine klare Handlungsanleitung für die Praxis.