Der Generationenvertrag umfasst den gegenseitigen Austausch von Leistungen zwischen Menschen unterschiedlichen Alters im privaten wie im öffentlichen Bereich. Der Vertrag gilt als fair, wenn Menschen im Laufe ihres Lebens mindestens gleich viele Leistungen erhalten, wie sie selber erbringen. Die Alterung der Gesellschaft wird jedoch die Kräfteverhältnisse zwischen den Altersgruppen, und damit die Leistungsbilanz einer Kohorte, drastisch verändern. Eine Änderung des Generationenvertrags drängt sich auf. Im privaten Bereich müssen die Rollen der Familienmitglieder angepasst werden, um den immer knapperen Personalressourcen entgegenzuwirken. Es liegt in der Verantwortung jedes Menschen, im Alter möglichst lang von Dritten unabhängig zu bleiben, z. B. dank altersgerechtem Wohnen oder gesunder Lebensführung. Mehr Flexibilität am Arbeitsplatz könnte Angehörigen helfen, trotz erhöhter Distanz und geringerer zeitlicher Verfügbarkeit Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen. In der Alterspflege könnte eine Spezialisierung der Angehörigen auf Hilfeleistungen und der Fachpersonen auf Pflege zu einem effizienteren Ressourceneinsatz führen. Die zu erwartenden demografiebedingten Mehrkosten für die öffentliche Hand sind beträchtlich. Der Umfang und die Finanzierung staatlicher Leistungen müssen neu definiert werden. Eine Subventionierung der Benutzer statt der Anbieter im (vor)schulischen Bereich könnte Angebote fördern, die – quantitativ und qualitativ – effektiv nachgefragt werden. Ein obligatorisches Vorsparen für die Alterspflege könnte eine generationengerechtere Finanzierung der Kosten sichern und Fehlanreize beseitigen. Die Aufhebung des gesetzlichen Rentenalters und die Einführung einer Schuldenbremse in der AHV würden die Zunahme impliziter Schulden erschweren.