Die eingetragene Genossenschaft ist legislatorisch defizitär geregelt; sie steht auch nicht im Fokus der Rechtswissenschaft. Dieses juristische Desinteresse an der genossenschaftlichen Rechtsform steht im Gegensatz zu ihrer unverändert großen volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedeutung. Vor diesem Hintergrund versucht Christian Picker in seiner grundlagenorientierten, rechts- und rechtsformvergleichenden sowie interdisziplinär ausgerichteten Arbeit, das normative Leitbild 'Genossenschaft' zu bestimmen und anschließend ein systemgerechtes und funktionales Modell einer Cooperative Governance zu entwerfen. Genossenschaften sind danach so zu organisieren, dass sie ihren charakteristischen und konstitutiven Verbandszweck verwirklichen können: Sie müssen ihre Mitglieder - und nur diese - nutzerbezogen als Kunden fördern. Geboren 1978; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg und der University of Aberdeen (Schottland); 2005 Erstes Juristisches Staatsexamen in Freiburg; 2007 Zweites Juristisches Staatsexamen in Stuttgart; 2008-10 Justiziar am Universitätsklinikum Freiburg und wissenschaftlicher Angestellter an der Forschungsstelle für Hochschularbeitsrecht der Universität Freiburg; 2011 Promotion; 2011-17 wissenschaftlicher Angestellter, Stipendiat und Habilitand an der Ludwig-Maximilians-Universität München; 2017 Habilitation; seit Juli 2018 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Unternehmensrecht an der Universität Konstanz.
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