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Essay aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Sozialwissenschaften allgemein, Note: 1,3, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Georg Friedrich Wilhelm Hegel (1770 - 1831) versucht in seiner Abhandlung mit dem Titel „Der geschichtliche Staat als Verkörperung der sittlichen Vernunft“ den Versuch zu unternehmen, seine Ideen und Vorstellungen eines Staates mit der bürgerlichen Gesellschaft, dem Volksgeist und den welthistorischen Individuen staatsphilosophisch greifbar und nachvollziehbar zu gestalten. Er bezieht sich in seinen teilweise sehr theoretischen und…mehr

Produktbeschreibung
Essay aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Sozialwissenschaften allgemein, Note: 1,3, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Georg Friedrich Wilhelm Hegel (1770 - 1831) versucht in seiner Abhandlung mit dem Titel „Der geschichtliche Staat als Verkörperung der sittlichen Vernunft“ den Versuch zu unternehmen, seine Ideen und Vorstellungen eines Staates mit der bürgerlichen Gesellschaft, dem Volksgeist und den welthistorischen Individuen staatsphilosophisch greifbar und nachvollziehbar zu gestalten. Er bezieht sich in seinen teilweise sehr theoretischen und philosophisch tiefen Erläuterungen auf das Vernünftige als Ausgangspunkt, um den „Staat als ein in sich Vernünftiges zu begreifen und darzustellen“ (Hegel 1976: 241). Die Philosophie wie auch das Individuum selbst sind überspitzt formuliert nur Kinder ihrer Zeit und damit verurteilt, nicht über die Gegenwart hinaus zu existieren, obgleich er dem Vernünftigen eine unendliche Erscheinungsform bescheinigt. Er versucht den Staat wie erwähnt als etwas Vernünftiges und damit Erstrebenswertes darzustellen, indem er seine Gedanken klar philosophisch ausrichtet und gleichzeitig davor warnt, den Staat zu konstruieren. Als elementaren Bestandteil zeigt er im Folgenden drei Momente bürgerlicher Gesellschaft auf: das System der Bedürfnisse, den Schutz des Eigentums durch die Rechtspflege und schließlich die Vorsorge gegen die im Staat zurückbleibende Zufälligkeit […], die durch Polizei und Korporation gesichert wird.