"Demokratische Systeme sind auch dann, wenn sie den grundrechtlichen Forderungen politischer Gerechtigkeit genügen, kritikwürdig und reformbedürftig, solange es ihnen nicht gelingt, allen Bürgern gerechte Anteile an den gesellschaftlich produzierten Reichtümern zu sichern."
Bei den Auseinandersetzungen um Arbeitsmarktpolitik, Steuerpolitik, Erziehungspolitik, Meinungs- und Willensfreiheit steht auch Grundsätzlicheres zur Debatte: Was verstehen wir unter "sozialer Gerechtigkeit"? In Gerechtfertigte Ungleichheiten werden die Grundzüge einer Theorie sozialer Gerechtigkeit entwickelt. Es handelt sich um eine egalitäre Theorie, die soziale Ungleichheit ausdrücklich zulässt, diese aber an das Vorliegen bestimmter öffentlicher Rechtfertigungsgründe bindet.
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"Hinsch macht den egalitären Liberalismus mit klugen Argumenten geschmeidig, ..."
Die Zeit
" - in seinem ohne Zweifel sehr durchdachten und lesenswerten Buch - "
NZZ
"Insgesamt stellt das Buch nicht nur durch den anvancierten Versuch der Neubegründung des Differenzprinzips, sondern vor allem durch die scharfsinnige Berücksichtigung bedarfsbezogener moralischer Ansprüche und den Entwurf der öffentlichen Rechtfertigung von Normen ohne die komplizierte Urzustandskonstruktion für alle an der politischen Philosophie Interessierten eine lohnende und empfehlenswerte Lektüre dar."
Corinna Mieth in: Deutsche Zeitschrift für Philosophie 2/2005
Die Zeit
" - in seinem ohne Zweifel sehr durchdachten und lesenswerten Buch - "
NZZ
"Insgesamt stellt das Buch nicht nur durch den anvancierten Versuch der Neubegründung des Differenzprinzips, sondern vor allem durch die scharfsinnige Berücksichtigung bedarfsbezogener moralischer Ansprüche und den Entwurf der öffentlichen Rechtfertigung von Normen ohne die komplizierte Urzustandskonstruktion für alle an der politischen Philosophie Interessierten eine lohnende und empfehlenswerte Lektüre dar."
Corinna Mieth in: Deutsche Zeitschrift für Philosophie 2/2005
Perlentaucher-Notiz zur FR-Rezension
Wilfried Hinschs Abhandlung "Gerechtfertigte Ungleichheiten" bietet nach Ansicht von Rezensent Hermann-Josef Große Kracht eine "kritische Relektüre" von John Rawls Gerechtigkeitstheorie. Wie Kracht ausführt, sucht Hinsch darin vor allem Rawls Verteilungsprinzip - Ungleichverteilungen sind danach nur dann legitim, wenn sie den Schlechtestgestellten größere Vorteile bieten als eine Gleichverteilung - mittels einer demokratietheoretisch angelegten Reflexion auf den "öffentlichen Vernunftgebrauch" der Staatsbürger neu zu begründen. Ausgangspunkt dieser Begründung sei die Einsicht, dass die gesellschaftliche Grundgüterverteilung gegenüber allen Staatsbürgern öffentlich zu rechtfertigen ist. Hinsch nenne drei mögliche Gründe für legitime Ungleichverteilungen: neben bedarfsbezogenen Ansprüchen Kranker und Behinderter, könnten Ungleichverteilungen aus Leistungs- oder aus Klugheitsgründen gerechtfertigt werden. Als zentral erachtet Kracht dabei das Motiv öffentlicher Klugheit. Demnach seien all diejenigen Ungleichheiten, die sich von einem öffentlichen Standpunkt aus auch für die "am meisten Benachteiligten" als sinnvoll und vorteilhaft erweisen lassen, legitim. Mit dieser Neufassung des Verteilungsprinzip gelingt es Hinsch nach Einschätzung des Rezensenten, die lange Zeit von Utilitarismus und Vertragstheorie geprägte US-amerikanische Gerechtigkeitsdebatte an die europäische Diskurs-Tradition zu koppeln.
© Perlentaucher Medien GmbH
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