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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 16, Universität Leipzig, Veranstaltung: Seminar zum Schuldrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Ausgleich zwischen Gesamtschuldnern folgt den Regelungen des § 426 BGB. Besonders komplex gestaltet sich der Ausgleich in Fällen, in denen dem Gläubiger als Geschädigten ein Mitverschulden trifft. Die hierbei zugrundeliegenden Prinzipien bilden "Einzelabwägung" und "Gesamtschau" sowie deren Kombination. Im Rahmen dieser Kombination bedarf es u.a. Überlegungen zur Bestimmung der…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 16, Universität Leipzig, Veranstaltung: Seminar zum Schuldrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Ausgleich zwischen Gesamtschuldnern folgt den Regelungen des § 426 BGB. Besonders komplex gestaltet sich der Ausgleich in Fällen, in denen dem Gläubiger als Geschädigten ein Mitverschulden trifft. Die hierbei zugrundeliegenden Prinzipien bilden "Einzelabwägung" und "Gesamtschau" sowie deren Kombination. Im Rahmen dieser Kombination bedarf es u.a. Überlegungen zur Bestimmung der Gesamtschuldhöhe, wobei ein eigener Ansatz entwickelt wird. In die Betrachtungen zum Gesamtschuldschuldausgleich werden jeweils der mögliche Ausfall eines Schädigers und die damit verbundenen Folgen für die übrigen Schädiger sowie den Geschädigten einbezogen. Abschließend wird erörtert, wie sich das Bestehen einer so genannten Haftungseinheit zwischen den Schädigern, mit und ohne Mitverschulden des Geschädigten, sowie einer Haftungseinheit zwischen Schädiger und Geschädigten auf den Gesamtschuldausgleich auswirkt.