Die Arbeit behandelt die Unterscheidung zwischen Geschäftsgeheimnissen und dem Erfahrungswissen ehemaliger Arbeitnehmer. Der Autor grenzt die Begriffe zueinander ab und findet praxistaugliche Kriterien für die verbleibende Abwägung. Die Abgrenzung zwischen Geschäftsgeheimnissen und dem Erfahrungswissen ehemaliger Arbeitnehmer ist seit jeher das "Kardinalproblem" des Geheimnisschutzrechts. Mit Inkrafttreten des GeschGehG im Jahr 2019 hat das Recht in Deutschland eine neue Fassung erhalten. Der Autor bewertet vor diesem Hintergrund die Abgrenzung zwischen Geschäftsgeheimnissen und Erfahrungswissen neu. Insbesondere zeiht er dafür rechtsvergleichend das US-Recht und fachübergreifend Erkenntnisse aus dem Bereich des Wissensmanagements heran.
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