Inhaltsangabe:Einleitung: Die aktuelle Arbeitsmarktsituation in der Bundesrepublik Deutschland mit ca. 4,6 Mio. Arbeitslosen verlangt eine Umstrukturierung des derzeitigen Arbeitsmarktes und die Frage nach der Zukunft der Arbeitplatzsituation gibt momentan Anlass zu einer Vielzahl von Diskussionsrunden. Selbst auf der Weltmesse ¿Expo 2000¿ wurde dieses Thema auf separaten Ausstellungsflächen in den Blickpunkt der Besucher gestellt. Allein das verdeutlicht, dass ¿Arbeit¿ eines der Schlüsselwörter unserer Gesellschaft zur Zeit der Jahrtausendwende geworden ist. Der Förderung der beruflichen Selbstständigkeit wird gegenwärtig eine wachsende Aufmerksamkeit zuteil. Dies zeigt sich z. B. an politischen Aktionen und Forderungen der Parteien, die aufgrund der langanhaltenden Arbeitsmarktkrise wiederholt die Stärkung des Arbeitsmarktes durch Förderung der beruflichen Selbstständigkeit fordern. Die Bundesregierung legt den Schwerpunkt ihrer Wirtschaftpolitik auf die Förderung des Mittelstandes, der eine große gesamtwirtschaftliche Bedeutung besitzt. Denn eigenständige Unternehmer des Mittelstandes erbringen mehr als die Hälfte der gesamten Wirtschaftsleistung und sind Arbeitgeber für 70 % aller Beschäftigten hierzulande. Um dieser Bedeutung gerecht zu werden, unterstützt der Staat die Gründung neuer Unternehmen v. a. durch finanzielle Beihilfen und zinsgünstige Kredite. Darunter seien das Sondervermögen des ERP genannt, sowie die Angebote der KfW Mittelstandsbank . Die Umsetzung des Hartz-Konzepts zum Abbau der Arbeitslosigkeit schafft eine Grundlage für die erfolgreiche Realisierung neuer Geschäftsideen zur Existenzsicherung. Damit wird Arbeitslosen die Möglichkeit gegeben, aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Ich-AG zu gründen. Vorher Erwerbslosen wird drei Jahre lang ein Zuschuss zur Sozialversicherung gezahlt, der in der Startphase der Existenzgründung einen finanziellen Ausgleich schaffen soll. Zudem profitiert die Ich-AG von einer geringen Steuerbelastung und einer vereinfachten Buchführung. Die neuen Regeln für Minijobs sind für Arbeitnehmer aufgrund der höher gesetzten Bemessungsgrenze für Sozialversicherungsabgaben attraktiver gestaltet worden und erleichtern zugleich Arbeitgebern die Einstellung von geringfügig beschäftigtem Personal. Seit dem 01. April 2003 muss der Arbeitgeber bei einer Lohnzahlung von bis zu 400 Euro pro Monat eine 25 %ige Sozialversicherungspauschale abführen. Weitere arbeitsmarktpolitische Maßnahmen wie das [...]
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