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Die 2. Auflage enthält ergänzende Ausführungen u.a. zu Platons Gerechtigkeitsbegriff, zum Ursprung des Gedankens der Würde des Menschen in der Stoa und im Christentum, zur Diskussion um die lex naturalis bei Thomas von Aquin und neu die Darstellung der Lehren von Marsillius von Padua. "Ernst-Wolfgang Böckenfördes meisterhafte Geschichte der Rechts- und Staatsphilosophie ist ein Resultat jahrelanger Vorlesungstätigkeit: eine in Form wie Inhalt 'klassische' historisch-politische Ideengeschichte der grossen Systeme, in denen im Abendland bis zum Ausgang des Mittelalters die normative Ordnung des…mehr

Produktbeschreibung
Die 2. Auflage enthält ergänzende Ausführungen u.a. zu Platons Gerechtigkeitsbegriff, zum Ursprung des Gedankens der Würde des Menschen in der Stoa und im Christentum, zur Diskussion um die lex naturalis bei Thomas von Aquin und neu die Darstellung der Lehren von Marsillius von Padua. "Ernst-Wolfgang Böckenfördes meisterhafte Geschichte der Rechts- und Staatsphilosophie ist ein Resultat jahrelanger Vorlesungstätigkeit: eine in Form wie Inhalt 'klassische' historisch-politische Ideengeschichte der grossen Systeme, in denen im Abendland bis zum Ausgang des Mittelalters die normative Ordnung des menschlichen Zusammenlebens begründet und interpretiert wurde." Otto Kallscheuer Neue Zürcher Zeitung vom 19.8.2003

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Autorenporträt
Ernst-Wolfgang Böckenförde war o. Professor für Öffentliches Recht, Rechts- und Verfassungsgeschichte und Rechtsphilosophie an den Universitäten Heidelberg, Bielefeld und Freiburg; sowie von 1983 bis 1996 Richter des Bundesverfassungsgerichts.
Rezensionen

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 05.03.2007

Hinweis

RECHTS- UND STAATSPHILOSOPHIE. Ernst Wolfgang Böckenfördes zuerst 2002 erschienenes Buch zur Geschichte der Rechts- und Staatsphilosophie (F.A.Z. vom 8. Oktober 2002) liegt in erweiterter zweiten Auflage vor. Das Buch, Resultat jahrelanger Vorlesungstätigkeit, ist ein großer Wurf: Es zeichnet die antike und mittelalterliche Ideengeschichte der politisch-sozialen Ordnung nach und zeigt auf diese Weise, was für ein reiches geistesgeschichtliches Potential auch in den heutigen Fragen der rechtlichen und staatlichen Ordnung steckt. Sinnigerweise lautet die Widmung, die der Rechts- und Staatswissenschaftler seinem Buch vorangestellt hat: "All denen, die noch oder wieder an Grundlagenwissen interessiert sind." Die neue Auflage enthält ergänzende Ausführungen unter anderem zu Platons Gerechtigkeitsbegriff, zum Ursprung des Gedankens der Würde des Menschen in der Stoa und im Christentum, zur Diskussion um die lex naturalis bei Thomas von Aquin und neu die Darstellung der Lehre von Marsilius von Padua. Böckenförde selbst sieht sein im besten Sinne interdisziplinär verfasstes Buch als ein "reales Wagnis" an: "Darf sich jemand, der nur in einer Wissenschaft voll zu Hause ist, angesichts der Ausdifferenzierung und eines weltweiten Diskurses der Wissenschaften so etwas noch zutrauen? Nun, ich habe mir es, ohne zugleich auch Historiker, Philosoph oder Theologe vom Fach zu sein, zugetraut; den damit verbundenen Mut zur Lücke bitte ich mir zu konzedieren." Alle wirklich politisch und nicht nur parteipolitisch Interessierten werden diesen Mut zur Lücke zu schätzen wissen und Böckenfördes Buch mit großem Gewinn lesen - zumal Studierende der Rechts- und Staatswissenschaften, aber eben auch solche der Geschichte, Philosophie und Theologie. (Ernst-Wolfgang Böckenförde: "Geschichte der Rechts- und Staatsphilosophie". Antike und Mittelalter. Zweite, überarbeitete und erweiterte Auflage. Mohr Siebeck Verlag, Tübingen 2006. 499 S., geb., 21,90 [Euro].)

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Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
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Perlentaucher-Notiz zur NZZ-Rezension

Eine "meisterhafte Geschichte" der Rechts- und Staatsphilosophie erblickt Rezensent Otto Kallscheuer in diesem Buch. Formal wie inhaltlich charakterisiert er Ernst-Wolfgang Böckenfördes aus jahrelanger Vorlesungstätigkeit hervorgegangene Rechtsgeschichte als "historisch-politische Ideengeschichte". Böckenförde stellt die großen Systeme von der Antike bis zum ausgehenden Mittelalter dar, mit denen die normative Ordnung des menschlichen Zusammenlebens begründet und interpretiert wurde, berichtet Kallscheuer. In großen Linien zeichne der Autor die Veränderungen der philosophischen Architektonik der Begründung von Recht und legitimer politischer Ordnung von Plato bis Luther nach. Dabei kann er nach Ansicht Kallscheuers insbesondere deutlich machen, dass der in der Neuzeit aufbrechende Gegensatz von Faktizität und Geltung der Rechtsordnung, zwischen positivem und Vernunftrecht, auf eine der christlichen Philosophie innewohnende Spannung zurückgeht. Deutlich wird für Kallscheuer auch, dass sowohl der theologische Radikalismus der göttlichen Allmacht von Duns Scotus und Ockham als auch Luthers Pessimismus der moralischen Ohnmacht des Menschen ohne göttliche Gnade die Scheidung von menschlichem und göttlichem Recht Befördert haben. "Es ist zu hoffen", resümiert der Rezensent, "dass Böckenförde uns auch die Fortsetzung der Geschichte in der Neuzeit nicht schuldig bleibt."

© Perlentaucher Medien GmbH
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