Sie sind bereits eingeloggt. Klicken Sie auf 2. tolino select Abo, um fortzufahren.
Bitte loggen Sie sich zunächst in Ihr Kundenkonto ein oder registrieren Sie sich bei bücher.de, um das eBook-Abo tolino select nutzen zu können.
Die 2. Auflage enthält ergänzende Ausführungen u.a. zu Platons Gerechtigkeitsbegriff, zum Ursprung des Gedankens der Würde des Menschen in der Stoa und im Christentum, zur Diskussion um die lex naturalis bei Thomas von Aquin und neu die Darstellung der Lehren von Marsillius von Padua. "Ernst-Wolfgang Böckenfördes meisterhafte Geschichte der Rechts- und Staatsphilosophie ist ein Resultat jahrelanger Vorlesungstätigkeit: eine in Form wie Inhalt 'klassische' historisch-politische Ideengeschichte der grossen Systeme, in denen im Abendland bis zum Ausgang des Mittelalters die normative Ordnung des…mehr
Die 2. Auflage enthält ergänzende Ausführungen u.a. zu Platons Gerechtigkeitsbegriff, zum Ursprung des Gedankens der Würde des Menschen in der Stoa und im Christentum, zur Diskussion um die lex naturalis bei Thomas von Aquin und neu die Darstellung der Lehren von Marsillius von Padua. "Ernst-Wolfgang Böckenfördes meisterhafte Geschichte der Rechts- und Staatsphilosophie ist ein Resultat jahrelanger Vorlesungstätigkeit: eine in Form wie Inhalt 'klassische' historisch-politische Ideengeschichte der grossen Systeme, in denen im Abendland bis zum Ausgang des Mittelalters die normative Ordnung des menschlichen Zusammenlebens begründet und interpretiert wurde." Otto Kallscheuer Neue Zürcher Zeitung vom 19.8.2003
Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.
Die Herstellerinformationen sind derzeit nicht verfügbar.
Autorenporträt
Ernst-Wolfgang Böckenförde war o. Professor für Öffentliches Recht, Rechts- und Verfassungsgeschichte und Rechtsphilosophie an den Universitäten Heidelberg, Bielefeld und Freiburg; sowie von 1983 bis 1996 Richter des Bundesverfassungsgerichts.
Inhaltsangabe
Vorwort VII 1 Einleitung 1I. An wen wendet sich und was will das Buch? (1) II. Wovon handelt das Buch, wie kann sein Gegenstand verstanden werden? (2) III. Auf welche Weise handelt das Buch von seinem Gegenstand? (6)1. TeilDie antike Rechts- und Staatsphilosophie 2 Wirklichkeit und Entwicklung der griechischen Polis 13I. Anfängliche Struktur der griechischen Polis (13) II. Die Polis als religiöspolitische Gemeinschaftsordnung (18) III. Die Polis und ihre Nomoi (20) IV. Vom politischen Denken zur attischen Demokratie (24) V. Krise der Demokratie und Verfassungsdiskussion (30) 3 Vorsokratiker, Sophisten und Sokrates 33I. Die Vorsokratiker (33) 1. Hesiod (33) 2. Solon (36) 3. Die frühe griechische Philosophie (39) II. Die Sophisten (44) 1. Voraussetzungen, Anknüpfungspunkte und Lebensform der Sophisten (44) 2. Die sophistische Lehre als techne¯ (47) 3. Grundpositionen der Sophisten (48) 4. Auffassungen zu Grund, Ziel und richtiger Ordnung der Polis (52) 5. Rechtsdenkender Sophisten (57) III. Sokrates (62) 1. Lebensweg und Verhältnis zu den Sophisten (62) 2. Die Frage nach dem Rechten und Gerechten (65) 3. Die Auffassung von der Polis und ihrer Ordnung (67) 4 Platon 71I. Lebensweg und Fragestellung (71) II. Erkenntnis- und Ideenlehre (74) III. Gerechtigkeitslehre (79) 1. Inhalt der Gerechtigkeit (80) a) Gerechtigkeit beim Einzelmenschen (80) b) Gerechtigkeit der Polisordnung (82) 2. Gerechtigkeit und menschliche Natur (83) 3. Eigenart der platonischen Gerechtigkeit (84) IV. Polisphilosophie (86) 1. Die Polisordnung der Politeia (86) a) Grund und Um-willen der Polis (87) b) Gliederung der Polis (87) c)-d) Polis als Erziehungsgemeinschaft und als Ideal (89) e) Kritik der bestehenden Polisverfassungen (91) f) Anthropologie der der Verfassungsformen (93) 2. Die Polisordnung der Nomoi (94) V. Zusammenfassende Würdigung (97) 5 Aristoteles 100I. Lebensweg, Ausgangslage, Methode (100) II. Erkenntnis- und Seinslehre (104) III. Rechtsphilosophie und Gerechtigkeitslehre (108) 1. Recht und 'von Natur Rechtes' (108) a) Recht als gegebenes Recht der Polis (109)b) Das Polis-Recht als Naturrecht und gesatztes Recht (110) c) Ertrag der Rechtserklärung und -begründung (114) 2. Gerechtigkeitslehre (115) a) Gerecht-Handeln als Achtung der Gesetze und der bürgerlichen Gleichheit(115) b) Arten des Gerecht-Handelns und die epieikeia (116) c) Volle Gerechtigkeit nur innerhalb der Polisgemeinschaft (120) IV. Polisphilosophie (121) 1. Art und Charakter der Polis (121) 2. Verfassung und Regierungsformen der Polis (125) a) Begriff der Verfassung (125) b) Einteilung und Unterscheidung der Verfassungsformen (126) c) Die (relativ) beste Verfassung (127) V. Zusammenfassende Würdigung (129) 6 Die Stoa 131I. Allgemeiner Charakter, politisch-soziale Ausgangslage, Fragestellung (131) II. Die Stoa als Logos-Philosophie (136) III. Positionen der stoischen Rechtsphilosophie (138) 1. Die Veränderung des Nomos-Begriffs (138) 2. Begriffund Eigenart des Naturgesetzes (140) 3. Die Lehre vom ethischen und rechtlichen Handeln (142) IV. Politische Philosophie (144) V. Zusammenfassende Würdigung (147) 7 Cicero 149I. Historisch-politisches Umfeld und römisches Recht (149) II. Lebensweg und philosophischer Ausgangspunkt (157) III. Recht und GerechtigInhaltsverzeichnis XIII keit (160) 1. Begründung des Rechts aus der Natur-Vernunft des Menschen(161) 2.-3. Verhältnis dieses Rechts zu den leges, dem ius cicile und zur Gerechtigkeit (163) 4. Rechtslehre und politisches Reformprogramm (165) IV. Philosophie der politischen Ordnung (166) 1. Begriff und hervorbringender Grund der res publica (166) 2. Regierungsform und beste Verfassung (168) 3. Universal konzipierte Reichslehre (171) V. Zusammenfassende Würdigung (173)2. TeilChristliche Rechts- und Staatsphilosophie bis zum Ausgang des Mittelalters 8 Voraussetzungen und Fragestellungen der christlichen Rechts- und Staatsphilosophie 177I. Die neuen Begriffe von Welt, Natur und Gott (178) II. Status und Bestimmung
Vorwort VII 1 Einleitung 1I. An wen wendet sich und was will das Buch? (1) II. Wovon handelt das Buch, wie kann sein Gegenstand verstanden werden? (2) III. Auf welche Weise handelt das Buch von seinem Gegenstand? (6)1. TeilDie antike Rechts- und Staatsphilosophie 2 Wirklichkeit und Entwicklung der griechischen Polis 13I. Anfängliche Struktur der griechischen Polis (13) II. Die Polis als religiöspolitische Gemeinschaftsordnung (18) III. Die Polis und ihre Nomoi (20) IV. Vom politischen Denken zur attischen Demokratie (24) V. Krise der Demokratie und Verfassungsdiskussion (30) 3 Vorsokratiker, Sophisten und Sokrates 33I. Die Vorsokratiker (33) 1. Hesiod (33) 2. Solon (36) 3. Die frühe griechische Philosophie (39) II. Die Sophisten (44) 1. Voraussetzungen, Anknüpfungspunkte und Lebensform der Sophisten (44) 2. Die sophistische Lehre als techne¯ (47) 3. Grundpositionen der Sophisten (48) 4. Auffassungen zu Grund, Ziel und richtiger Ordnung der Polis (52) 5. Rechtsdenkender Sophisten (57) III. Sokrates (62) 1. Lebensweg und Verhältnis zu den Sophisten (62) 2. Die Frage nach dem Rechten und Gerechten (65) 3. Die Auffassung von der Polis und ihrer Ordnung (67) 4 Platon 71I. Lebensweg und Fragestellung (71) II. Erkenntnis- und Ideenlehre (74) III. Gerechtigkeitslehre (79) 1. Inhalt der Gerechtigkeit (80) a) Gerechtigkeit beim Einzelmenschen (80) b) Gerechtigkeit der Polisordnung (82) 2. Gerechtigkeit und menschliche Natur (83) 3. Eigenart der platonischen Gerechtigkeit (84) IV. Polisphilosophie (86) 1. Die Polisordnung der Politeia (86) a) Grund und Um-willen der Polis (87) b) Gliederung der Polis (87) c)-d) Polis als Erziehungsgemeinschaft und als Ideal (89) e) Kritik der bestehenden Polisverfassungen (91) f) Anthropologie der der Verfassungsformen (93) 2. Die Polisordnung der Nomoi (94) V. Zusammenfassende Würdigung (97) 5 Aristoteles 100I. Lebensweg, Ausgangslage, Methode (100) II. Erkenntnis- und Seinslehre (104) III. Rechtsphilosophie und Gerechtigkeitslehre (108) 1. Recht und 'von Natur Rechtes' (108) a) Recht als gegebenes Recht der Polis (109)b) Das Polis-Recht als Naturrecht und gesatztes Recht (110) c) Ertrag der Rechtserklärung und -begründung (114) 2. Gerechtigkeitslehre (115) a) Gerecht-Handeln als Achtung der Gesetze und der bürgerlichen Gleichheit(115) b) Arten des Gerecht-Handelns und die epieikeia (116) c) Volle Gerechtigkeit nur innerhalb der Polisgemeinschaft (120) IV. Polisphilosophie (121) 1. Art und Charakter der Polis (121) 2. Verfassung und Regierungsformen der Polis (125) a) Begriff der Verfassung (125) b) Einteilung und Unterscheidung der Verfassungsformen (126) c) Die (relativ) beste Verfassung (127) V. Zusammenfassende Würdigung (129) 6 Die Stoa 131I. Allgemeiner Charakter, politisch-soziale Ausgangslage, Fragestellung (131) II. Die Stoa als Logos-Philosophie (136) III. Positionen der stoischen Rechtsphilosophie (138) 1. Die Veränderung des Nomos-Begriffs (138) 2. Begriffund Eigenart des Naturgesetzes (140) 3. Die Lehre vom ethischen und rechtlichen Handeln (142) IV. Politische Philosophie (144) V. Zusammenfassende Würdigung (147) 7 Cicero 149I. Historisch-politisches Umfeld und römisches Recht (149) II. Lebensweg und philosophischer Ausgangspunkt (157) III. Recht und GerechtigInhaltsverzeichnis XIII keit (160) 1. Begründung des Rechts aus der Natur-Vernunft des Menschen(161) 2.-3. Verhältnis dieses Rechts zu den leges, dem ius cicile und zur Gerechtigkeit (163) 4. Rechtslehre und politisches Reformprogramm (165) IV. Philosophie der politischen Ordnung (166) 1. Begriff und hervorbringender Grund der res publica (166) 2. Regierungsform und beste Verfassung (168) 3. Universal konzipierte Reichslehre (171) V. Zusammenfassende Würdigung (173)2. TeilChristliche Rechts- und Staatsphilosophie bis zum Ausgang des Mittelalters 8 Voraussetzungen und Fragestellungen der christlichen Rechts- und Staatsphilosophie 177I. Die neuen Begriffe von Welt, Natur und Gott (178) II. Status und Bestimmung
Rezensionen
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 05.03.2007Hinweis
RECHTS- UND STAATSPHILOSOPHIE. Ernst Wolfgang Böckenfördes zuerst 2002 erschienenes Buch zur Geschichte der Rechts- und Staatsphilosophie (F.A.Z. vom 8. Oktober 2002) liegt in erweiterter zweiten Auflage vor. Das Buch, Resultat jahrelanger Vorlesungstätigkeit, ist ein großer Wurf: Es zeichnet die antike und mittelalterliche Ideengeschichte der politisch-sozialen Ordnung nach und zeigt auf diese Weise, was für ein reiches geistesgeschichtliches Potential auch in den heutigen Fragen der rechtlichen und staatlichen Ordnung steckt. Sinnigerweise lautet die Widmung, die der Rechts- und Staatswissenschaftler seinem Buch vorangestellt hat: "All denen, die noch oder wieder an Grundlagenwissen interessiert sind." Die neue Auflage enthält ergänzende Ausführungen unter anderem zu Platons Gerechtigkeitsbegriff, zum Ursprung des Gedankens der Würde des Menschen in der Stoa und im Christentum, zur Diskussion um die lex naturalis bei Thomas von Aquin und neu die Darstellung der Lehre von Marsilius von Padua. Böckenförde selbst sieht sein im besten Sinne interdisziplinär verfasstes Buch als ein "reales Wagnis" an: "Darf sich jemand, der nur in einer Wissenschaft voll zu Hause ist, angesichts der Ausdifferenzierung und eines weltweiten Diskurses der Wissenschaften so etwas noch zutrauen? Nun, ich habe mir es, ohne zugleich auch Historiker, Philosoph oder Theologe vom Fach zu sein, zugetraut; den damit verbundenen Mut zur Lücke bitte ich mir zu konzedieren." Alle wirklich politisch und nicht nur parteipolitisch Interessierten werden diesen Mut zur Lücke zu schätzen wissen und Böckenfördes Buch mit großem Gewinn lesen - zumal Studierende der Rechts- und Staatswissenschaften, aber eben auch solche der Geschichte, Philosophie und Theologie. (Ernst-Wolfgang Böckenförde: "Geschichte der Rechts- und Staatsphilosophie". Antike und Mittelalter. Zweite, überarbeitete und erweiterte Auflage. Mohr Siebeck Verlag, Tübingen 2006. 499 S., geb., 21,90 [Euro].)
Eine "meisterhafte Geschichte" der Rechts- und Staatsphilosophie erblickt Rezensent Otto Kallscheuer in diesem Buch. Formal wie inhaltlich charakterisiert er Ernst-Wolfgang Böckenfördes aus jahrelanger Vorlesungstätigkeit hervorgegangene Rechtsgeschichte als "historisch-politische Ideengeschichte". Böckenförde stellt die großen Systeme von der Antike bis zum ausgehenden Mittelalter dar, mit denen die normative Ordnung des menschlichen Zusammenlebens begründet und interpretiert wurde, berichtet Kallscheuer. In großen Linien zeichne der Autor die Veränderungen der philosophischen Architektonik der Begründung von Recht und legitimer politischer Ordnung von Plato bis Luther nach. Dabei kann er nach Ansicht Kallscheuers insbesondere deutlich machen, dass der in der Neuzeit aufbrechende Gegensatz von Faktizität und Geltung der Rechtsordnung, zwischen positivem und Vernunftrecht, auf eine der christlichen Philosophie innewohnende Spannung zurückgeht. Deutlich wird für Kallscheuer auch, dass sowohl der theologische Radikalismus der göttlichen Allmacht von Duns Scotus und Ockham als auch Luthers Pessimismus der moralischen Ohnmacht des Menschen ohne göttliche Gnade die Scheidung von menschlichem und göttlichem Recht Befördert haben. "Es ist zu hoffen", resümiert der Rezensent, "dass Böckenförde uns auch die Fortsetzung der Geschichte in der Neuzeit nicht schuldig bleibt."