In 30 Jahren Dozententätigkeit beschreibt man eine Menge Papier, die ersten Jahre noch mit der guten alten Schreibmaschine. Die wichtigsten Skripte aus meinen beiden Disziplinen, die ich gelehrt habe, wurden zusammengefasst und bilden nun dieses Lehrbuch. Die Rechtsgeschichte ist eine interdisziplinäre Wissenschaft, die sowohl dem Kreis der Rechtswissenschaften als auch dem der Geschichtswissenschaften zuzurechnen ist. Im deutschsprachigen Raum wird sie traditionell als juristische Grundlagenwissenschaft an juristischen Fakultäten gelehrt und zerfällt in einen romanistischen, germanistischen und kanonistischen Zweig. Während die Rechtsgeschichte im 19. und noch Anfang des 20. Jahrhunderts einen hervorragenden Stellenwert im juristischen Studium einnahm, ist sie seit etwa 1945 mit einem zunehmenden Bedeutungsrückgang und - damit verbunden - mit Legitimationszwang verbunden. Die Wirtschaftsgeschichte untersucht die Entwicklung und die Organisation von Volkswirtschaften, Branchen und Unternehmen in historischer Perspektive. Sie ist deshalb eine Brückendisziplin zwischen den Wirtschaftswissenschaften und der Geschichtswissenschaft. Je nach Betrachtungsweise können die Volks- und Betriebswirtschaftslehre sowie die Geschichtswissenschaft der Wirtschaftsgeschichte als Hilfswissenschaften dienen. Oder aber die Wirtschaftsgeschichte wird zur Hilfswissenschaft der erstgenannten Fächer, beispielsweise zur Untersuchung der epochenübergreifenden Gültigkeit von Theorien. Seit Ende der 1950er Jahre wurde die Wirtschaftsgeschichte ausgehend von den angelsächsischen Ländern durch die Cliometrie erneuert. Dieser Zweig nutzt für die Analyse vor allem wirtschaftswissenschaftliche und statistische Methoden wie beispielsweise Regressionsanalysen.
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