Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Wirtschafts- und Sozialgeschichte, Note: 1,3, Universität zu Köln (Seminar für Wirtschafts- und Sozialgeschichte), Veranstaltung: Das Normalarbeitsverhältnis: Aufstieg und Niedergang im 19. und 20. Jahrhundert, Sprache: Deutsch, Abstract: Unter dem Begriff der "Mitbestimmung" werden verschiedene Formen der Beteiligung von Arbeitnehmern an betrieblich-unternehmerischen Entscheidungen zusammengefasst. Die Mitwirkung von abhängig Beschäftigten bzw. ihren Interessenvertretern reicht juristisch gesehen von bescheidenen Anhörungs- oder Informationsrechten bis zum gleichberechtigten Mitentscheiden auf oberster Führungsebene. Grundsätzlich regeln die Mitbestimmungsgesetze die Rechtsbeziehungen zwischen der Arbeitnehmergemeinschaft bzw. ihren Vertretungsorganen und dem Arbeitgeber, weshalb sie dem kollektiven Arbeitsrecht zugerechnet werden. Die aktuelle Gesetzeslage ist durch eine Fülle von nebeneinander praktizierten Formen der Mitbestimmung gekennzeichnet, die üblicherweise in die Unterebenen betriebliche Mitbestimmung (Betriebsrat) und Unternehmensmitbestimmung (Aufsichtsrat) differenziert werden. (...) Die Forderung der Arbeitnehmer, aktiv am Wirtschaftsgeschehen beteiligt zu werden, reicht bis zum Beginn der Industrialisierung zurück. Die stufenweise Entwicklung - entlang der Meilensteine deutscher Geschichte - ist charakteristisch für die Mitbestimmung. Das Zusammenbrechen der Sozialordnungen am Ende der beiden Weltkriege sowie das Dritte Reich stellen die markantesten Einschnitt dar. Die langsame Entwicklung der Mitbestimmung verdeutlicht, dass sie als Ausdruck wirtschaftlicher Demokratie stets eng mit den Forderungen nach politischer Demokratie verbunden war. Heute stellt die Mitbestimmung einen zentralen und kaum wegzudenkenden Ordnungsfaktor der deutschen Wirtschaft dar, der maßgeblich an der Etablierung, Ausgestaltung und Sicherung des Normalarbeitsverhältnisses beteiligt war. Von Unternehmerseite werden die Mitbestimmungsrechte zunehmend in Frage gestellt, was zeigt, dass die Geschichte der Mitbestimmung im 21. Jahrhundert fortgeschrieben wird. Ziel dieser Arbeit ist eine lückenlose Aufarbeitung der historischen Sachlage. Dazu werden rechtliche Normen, Verträge, Institutionen und Organisationen, die maßgeblich zur Entstehung und Entwicklung der Mitbestimmung beigetragen haben, beleuchtet. Die Reflexion von gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, politische Konstellationen sowie europäischen und globalen Entwicklungen soll ein historisches Fundament für ein Verständnis der aktuellen Debatte bieten.
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