Das kürzlich verkündete Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst beendet vorläufig eine mehrjährige, streitig geführte rechtspolitische Debatte über gesetzliche Regelungen zur Erhöhung des Frauenanteils in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst. Für die Unternehmenspraxis werden zwei Regelungen besondere Bedeutung erlangen. Zum einen das Gebot der festen Geschlechterquote im Aufsichtsrat, dort insbesondere auch die Abstimmung zwischen den beiden Aufsichtsratsseiten und die verfahrensmäßige Umsetzung in zwei getrennten Wahlverfahren. Zum anderen die Pflicht zur Festlegung von Zielvorgaben für die beiden dem Vorstand nachfolgenden Führungsebenen, dort vor allem auch die betriebsverfassungsrechtliche Einbindung der zuständigen Gremien. Die jeweiligen Abstimmungsprozesse führen zur weiteren Bürokratisierung der Corporate Governance und tendenziell zu einem Bedeutungsgewinn der Arbeitnehmervertretungen. Das neue ZIP-Praxisbuch gibt einen Überblick über die aktuelle Gesetzeslage und bietet wertvolle Handlungsempfehlungen bei deren Umsetzung.
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