120 Seiten, DIN A5, 34 Tabellen, 23 Abb. s/w, 2 Abb. farbig, 5 Graphiken, 10 Dokumentabdrucke, Hinweis auf 18 wichtige Dokumente, 17 wichtige Adressen, 21 hilfreiche Internetadressen, Hinweis auf 16 relevante Gesetze/Verordnungen/Normen, 4 Seiten Sachwortregister (3-spaltig). Die Dokumentation prangert eine Vielzahl von Missständen an: * Unsichere Signierung des Beweismittels mit seit Jahren nicht mehr zulässiger Schlüssellänge, * rechtswidrige Eichung beim Gerätehersteller nach dessen Weisungen, * Beteiligung eines 'Eichhelfers' (= Mitarbeiter des Geräteherstellers) ist nicht gesetzeskonform, * Aufdeckung von Abweichungen zwischen Eichprotokoll und Eichschein, * gesetzwidrige Übertragung hoheitsrechtlicher Aufgaben an private Dienstleister, die durch Anonymität geschützt werden, * Auskunftsverweigerung mehrerer Behörden unter Verstoß gegen das Informationsfreiheitsgesetz, * Weigerung der Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufzunehmen, trotz hinreichend nachgewiesenem Tatverdacht, * politisch motivierte Rechtsprechung (Vorwurf begründet mit der Verhandlungsführung) Gutachten eines vom Gericht bestellten Sachverständigen, dem ich Befangenheit vorwerfe, * insbesondere Beweismittelunterschlagung durch den Sachverständigen, * in Verbindung damit Abrechnungsbetrug durch den Sachverständigen, der vom Gericht und der Staatsanwaltschaft gedeckt wird Mängel der Messeinrichtung: * Fehlende Dokumentation der Seriennummer des Messgerätes, * Widersprüchliche Angaben im Beweismittel 'Falldatei': - Widersprüchliche Tatzeiten (in 2015 und in 2001!), - widersprüchliche Selbstidentifikation des Messgeräts (ausgewiesener Gerätetyp ist nicht zugelassen) Das i-Tüpfelchen ist wohl das vorgelegte Messprotokoll, das immer dann, wenn es teurer wird, mehr als doppelt so viele Geschwindigkeitsübertretungen ausweist wie unmittelbar darunter. * Dies ermöglichte einen statistischen Beweis, demzufolge mehrere Messwerte mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,9 % manipuliert sind.
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