Gesellschafterkonflikte begründen rund um den Globus ein Kardinalproblem geschlossener Kapitalgesellschaften. National wie international kommt der Optimierung der Prävention und Lösung solcher Streitigkeiten daher herausragende Bedeutung zu. Frauke Wedemann arbeitet auf Grundlage detaillierter rechtsvergleichender Untersuchungen (Frankreich, Schweiz, Vereinigtes Königreich, USA), umfangreicher rechtstatsächlicher Erhebungen sowie moderner ökonomischer und soziologischer Erkenntnisse heraus, wie das Konfliktmanagement in geschlossenen Kapitalgesellschaften, insbesondere der deutschen GmbH, systematisch und im Detail ausgestaltet werden sollte. Umfassend eruiert sie die kautelarjuristischen und gesetzgeberischen Gestaltungsmöglichkeiten und unterzieht sie einer kritischen Überprüfung. Die Optimierungsmöglichkeiten, die sich bei der Konfliktlösung im Rahmen staatlicher Gerichtsverfahren bieten, werden ausgelotet. Geboren 1977; Studium der Rechtswissenschaft in Münster, Oxford und München; 2005 Promotion; Notarassessorin im bayerischen Notardienst; Referentin am Bundesministerium der Justiz; Referentin am MPI für ausländisches und internationales Privatrecht; 2012 Habilitation; seit 2012 Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsches, Europäisches sowie Internationales Handels- und Gesellschaftsrecht an der WWU Münster.
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