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Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (Fachhochschule), Veranstaltung: Steuerlehre / Prüfungswesen, Sprache: Deutsch, Abstract: Für die Insolvenz ist von entscheidender Bedeutung, auf welchen rechtlichen Grundlagen der Konzern beruht. Stützt sich der Konzern auf die Herrschaft der Muttergesellschaft durch Mehrheitsbesitz an den Töchtern, spricht man von einem faktischen Konzern und die Insolvenz berührt die anderen Gesellschaften nicht. Handelt es sich aber um einen…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (Fachhochschule), Veranstaltung: Steuerlehre / Prüfungswesen, Sprache: Deutsch, Abstract: Für die Insolvenz ist von entscheidender Bedeutung, auf welchen rechtlichen Grundlagen der Konzern beruht. Stützt sich der Konzern auf die Herrschaft der Muttergesellschaft durch Mehrheitsbesitz an den Töchtern, spricht man von einem faktischen Konzern und die Insolvenz berührt die anderen Gesellschaften nicht. Handelt es sich aber um einen vertraglichen Konzern, in dem die Beziehungen über Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge oder über Betriebspachtverträge geregelt sind, tangiert die Insolvenz sowohl die Mutter- als auch die Tochtergesellschaft. In der Literatur und Rechtsprechung wird sehr oft die Insolvenz nur unter dem Gesichtpunkt der Umsatzsteuer betrachtet. Ähnlich verhält es sich mit den Insolvenz- und Gesellschaftsrechtlern, eine übergreifende Betrachtung der drei Rechtsgebiete ist kaum zu finden. Ebenfalls wurde bei der Neuregelung des Insolvenzrechtes, dessen Einführung als Jahrhundertwerk gefeiert wurde, verpasst, ein Konzerninsolvenzrecht aufzunehmen. Selbst auf der Ebene des Insolvenz- und Steuerrechts fehlt eine positivrechtliche Regelung, die das Verhältnis von beiden zueinander abschließend definiert. Dieses Missverhältnis geht bereits auf die Reichsabgabenordnung zurück, welche das Konkurs-verfahren als gegeben hingenommen hat und den Grundsatz „Konkursrecht geht vor Steuerrecht“ entwickelte. Eine Abgrenzung kann aber nicht nach abstrakten Grundsätzen erfolgen, sondern muss nach dem Regelungsbereich des jeweiligen Rechtsgebietes geschehen. Im § 1 InsO ist daher die Aufgabe des Insolvenzverfahrens festgelegt, eine gemeinschaftliche Befriedigung aller Gläubiger herbeizuführen. Auch wenn § 1 InsO maßgebend erscheint, gibt es bei der Schnittmenge von Insolvenz-, Gesellschafts- und Steuerrecht eine Reihe zu klärender Sachverhalte. Ziel dieser Abhandlung ist es daher aufzuzeigen, welche steuer- und gesellschaftsrechtlichen Konsequenzen die Insolvenz von Organträger und/ oder der Organgesellschaften nach sich zieht. Ferner soll betrachtet werden, welche Auswirkungen sich für den Bestand der Organschaft in bestimmten Fallsituationen sowie welche Folgen sich für die Besteuerung dadurch ergeben. Abschließend werden noch einige Problemfelder sowie verschiedene Möglichkeiten zur steuerlichen Gestaltung von Umstrukturierungen oder Unternehmensverkäufen, die auf Grund der Insolvenz notwendig geworden sind, betrachtet.