Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Note: 1,0, Universität Wien (Politikwissenschaft), Veranstaltung: Aktuelle Debatten, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Gesellschaftsbegriff ist und war keine (sozial)wissenschaftliche Konstante in der scientific community. Die Beschäftigung mit ihm reicht über Jahrhunderte, und zwar, gemäß einer selektiven Auswahl meinerseits, von den alteuropäischen pluralistischen „Gesellschaften“ mit partikulärem Charakter über die universale Benennung der „Gesellschaft schlechthin“ im 19.Jahrhundert, gemäß Eberhard Gothein, bis zur aktuellen Weltgesellschaft. Letztere ist ein Neologismus der 1970er Jahre, dessen Konnotation das „Weltweite“ und „die moderne Gesellschaft“ beinhaltet. Die Singularität „einer Gesellschaft“ etablierten, unabhängig voneinander, John W. Meyer, Peter Heintz und Niklas Luhmann. Mittlerweile wird im 21.Jahrhundert im Zusammenhang mit (oder als Alternative zu) Globalisierung über den Begriff „einer einzigen Gesellschaft“ debattiert. Es stellt sich die Frage, ob Globalisierung bzw. Weltgesellschaft das Ende des Nationalstaates bewirkt/einleitet/unterstützt. Schon einmal, im 19.Jahrhundert, (ver)meinte Herbert Spencer das Ende des Staates und der „militant society“ zu erkennen, angesichts der unaufhaltsamen "industrial society". Den heutigen Positionen von Globalisierungsgegnern und den Befürwortern (methodisch) ähnlich richtete sich Durkheims Vertragssolidarität unmittelbar gegen die Spencerische Theorie des sterbenden Staates. Sein empirischer Ansatz in Über soziale Arbeitsteilung (1893) prognostiziert ein Wachstum der Staatsfunktionen in der Moderne. Ist das Oppositionsverhältnis von Staat und Gesellschaft sinnvoll, wenn das Staatsvolk als grundlegendes Element eine gesellschaftliche (mehr oder weniger große) Organisation in Form eines Stammes, einer Dorf- oder Weltgemeinschaft sein kann? Ist es sinnvoll von Staat zu sprechen ohne die Gesellschaft mit einzubeziehen, obwohl das Synonym für Staat in Vertragstheorien „bürgerliche Gesellschaft“ lautet? Hegels Verständnis der bürgerlichen Gesellschaft, das noch nicht an Brisanz eingebüßt hat, zeigt, dass sie eine bedeutende, aber untergeordnete Rolle spielt und zwar als „äußerlicher Staat“ oder „Notstaat und Verstandesstaat“. Dilthey beispielsweise zweifelte scharf an einer Trennung von Staat und Gesellschaft, verwies aber „die äußere Organisation der Gesellschaft“ an die Staatswissenschaften und gebrauchte Gesellschaft als Oberbegriff. Das Antonym Gesellschaft und Staat vertraten zahlreiche Theoretiker wie Marx, Engels, Stein, Mohl und Tönnies.