K. von Buchka
Gesetz betreffend die Schlachtvieh- und Fleischbeschau vom 3. Juni 1900 nebst Ausführungsbestimmungen (eBook, PDF)
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Gesetz betreffend die Schlachtvieh- und Fleischbeschau vom 3. Juni 1900 nebst Ausführungsbestimmungen (eBook, PDF)
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- Geräte: PC
- ohne Kopierschutz
- eBook Hilfe
- Größe: 16.25MB
Produktdetails
- Verlag: Springer Berlin Heidelberg
- Seitenzahl: 184
- Erscheinungstermin: 9. März 2013
- Deutsch
- ISBN-13: 9783642506734
- Artikelnr.: 53094352
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lnhaltsverzeichniss.- 1. Gesetz, betreffend die Schlachtvieh- und Fleischbeschau. Vom 3. Juni 1900.- 2. Kaiserliche Verordnung über die theilweise Inkraftsetzung des Gesetzes, betreffend die Schlachtvieh- und Fleischbeschau, vom 3. Juni 1900. Vom 30. Juni 1900.- 3. Kaiserliche Verordnung über die theilweise Inkraftsetzung des Gesetzes, betreffend die Schlachtvieh- und Fleischbeschau, vom 3. Juni 1900. Vom 16. Februar 1902.- 4. Bekanntmachung, betreffend gesundheitsschädliche und täuschende Zusätze zu Fleisch und dessen Zubereitungen.- 5. Bekanntmachung, betreffend die Ausführung des Schlachtvieh- und Fleischbeschaugesetzes vom 3. Juni 1900. Vom 30. Mai 1902.- 6. Bekanntmachung, betreffend die Einlass- und Untersuchungsstellen für das in das Zollinland eingehende Fleisch. Vom 30. Mai 1902.- 7. Kaiserliche Verordnung über die weitere Inkraftsetzung des Gesetzes, betreffend die Schlachtvieh- und Fleischbeschau, vom 3. Juni 1900. Vom 7. Juli 1902.- 8. Bekanntmachung, betreffend das Gesetz über die Schlachtvieh- und Fleischbeschau, vom 3. Juni 1900. Vom 10. Juli 1902.- 9. Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetze, betreffend die Schlachtvieh- und Fleischbeschau, vom 3. Juni 1900.- A. Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung des Schlachtviehs und des Fleisches bei Schlachtungen im Inlande.- B. Prüfungsvorschriften für die Fleischbeschauer.- C. Gemeinfassliche Belehrung für Beschauer, welche nicht als Thierarzt approbirt sind.- D. Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung des in das Zollinland eingehenden Fleisches.- Schlussbericht.- E. Prüfungsvorschriften für die Trichinenschauer.- F. Verzeichniss derEinlass- und Untersuchungsstellen für das in das Zollinland eingehende Fleisch.- Nachtrag. Bekanntmachung, betreffend die Gebührenordnung fürdie Untersuchung des in das Zollinland eingehenden Fleisches. Vom 12. Juli 1902.
lnhaltsverzeichniss.- 1. Gesetz, betreffend die Schlachtvieh- und Fleischbeschau. Vom 3. Juni 1900.- 2. Kaiserliche Verordnung über die theilweise Inkraftsetzung des Gesetzes, betreffend die Schlachtvieh- und Fleischbeschau, vom 3. Juni 1900. Vom 30. Juni 1900.- 3. Kaiserliche Verordnung über die theilweise Inkraftsetzung des Gesetzes, betreffend die Schlachtvieh- und Fleischbeschau, vom 3. Juni 1900. Vom 16. Februar 1902.- 4. Bekanntmachung, betreffend gesundheitsschädliche und täuschende Zusätze zu Fleisch und dessen Zubereitungen.- 5. Bekanntmachung, betreffend die Ausführung des Schlachtvieh- und Fleischbeschaugesetzes vom 3. Juni 1900. Vom 30. Mai 1902.- 6. Bekanntmachung, betreffend die Einlass- und Untersuchungsstellen für das in das Zollinland eingehende Fleisch. Vom 30. Mai 1902.- 7. Kaiserliche Verordnung über die weitere Inkraftsetzung des Gesetzes, betreffend die Schlachtvieh- und Fleischbeschau, vom 3. Juni 1900. Vom 7. Juli 1902.- 8. Bekanntmachung, betreffend das Gesetz über die Schlachtvieh- und Fleischbeschau, vom 3. Juni 1900. Vom 10. Juli 1902.- 9. Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetze, betreffend die Schlachtvieh- und Fleischbeschau, vom 3. Juni 1900.- A. Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung des Schlachtviehs und des Fleisches bei Schlachtungen im Inlande.- B. Prüfungsvorschriften für die Fleischbeschauer.- C. Gemeinfassliche Belehrung für Beschauer, welche nicht als Thierarzt approbirt sind.- D. Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung des in das Zollinland eingehenden Fleisches.- Schlussbericht.- E. Prüfungsvorschriften für die Trichinenschauer.- F. Verzeichniss derEinlass- und Untersuchungsstellen für das in das Zollinland eingehende Fleisch.- Nachtrag. Bekanntmachung, betreffend die Gebührenordnung fürdie Untersuchung des in das Zollinland eingehenden Fleisches. Vom 12. Juli 1902.