Aktuelle Gesetzeslage Das seit 1.1.2015 geltende Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz Baden-Württemberg (PsychKHG BW) regelt - anders als das frühere Unterbringungsgesetz Baden-Württemberg (UBG BW) - drei Komplexe: . die Hilfen für psychisch kranke Menschen, . die geschlossene Unterbringung von psychisch kranken Menschen nach dem Landesrecht von Baden-Württemberg sowie . den Maßregelvollzug bei Personen, die strafrechtlich belangt wurden. Arten der Unterbringung Es gibt mehrere Arten der Unterbringung, am wichtigsten ist die Unterbringung durch Betreuer, Betreuungsrichter sowie nach dem PsychKHG BW. Die Unterbringung nach dem PsychKHG BW ist teilweise im PsychKHG BW selbst, teilweise im FamFG und in sonstigen Gesetzen geregelt. Die Rechtslage ist deshalb kompliziert und auch für Juristen nicht ohne Weiteres verständlich. Prägnante Darstellung In Teil A des Buches ist vorrangig die Unterbringung nach dem PsychKHG BW, aber auch die Unterbringung durch den Betreuer, den Bevollmächtigten, den Betreuungsrichter sowie nach dem Freiheitsentziehungsrecht jeweils grundrissartig dargestellt. Umfassende Kommentierung In Teil B ist das PsychKHG BW, also die Hilfen, die Unterbringung und der Maßregelvollzug, im Einzelnen kommentiert. Besonders empfehlenswert Das Buch wendet sich an alle, die sich über das Unterbringungsverfahren und das PsychKHG BW rechtlich informieren wollen, insbesondere an . Gerichte, . psychiatrische Kliniken, . Einrichtungen des Maßregelvollzugs, . Verwaltungen, . Sachverständige, . Gesundheitsämter, . sozialpsychiatrische Dienste, . Beschwerdestellen, . Betreuungsbehörden, . Betreuungsvereine, . Ärzte, . Pflegerinnen und Pfleger sowie . Polizeidienststellen.
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