Das Gesetz uber kommunale Zusammenarbeit (GKZ) zahlt zu den in der Rechtspraxis bedeutsamen Kommunalgesetzen. Das seit 1974 bestehende Gesetz wurde nun im Rahmen der umfassenden Novellierung des Kommunalrechts in Baden-Wurttemberg geandert. Die interkommunale Zusammenarbeit wurde dabei u.a. um die kommunale Anstalt des offentlichen Rechts erweitert. Damit ergeben sich nun vollig neue Moglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit. Diese Kurzkommentierung erlautert die neue Rechtslage und unterstutzt die Gemeinden bei der Realisierung interkommunaler Zusammenarbeit.
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