Die Aufstellung von Kandidaten für Parlamentswahlen stellt politische Parteien vor große Herausforderungen. Seit der Änderung von BWG und EuWG in den Jahren 2001 und 2003 ist jeder stimmberechtigte Teilnehmer von Wahlparteitagen vorschlagsberechtigt, und den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, ihr Programm in angemessener Zeit vorzustellen. Parteisatzungen, die demgegenüber die Einhaltung von Frauenquoten, eine nach Geschlechtern alternierende Kandidatenaufstellung, Quoren oder Blockwahlen fordern, stehen in Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen. Von der grundrechtlich gewährleisteten Parteienfreiheit ausgehend analysiert die Arbeit das Spannungsverhältnis zwischen der parteiautonomen Gestaltung innerer Ordnung und innerparteilicher Demokratie unter Beachtung verfassungs-rechtlicher Vorgaben. Neben denkbaren gesetzlichen Änderungen werden auch praktische Erwägungen zum Verfahren der Kandidatenaufstellung aufgezeigt, die einerseits die Funktions- und Handlungsfähigkeit der Parteien sichern und andererseits Minderheiteninteressen angemessen berücksichtigen.
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