Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Politik - Grundlagen und Allgemeines, Note: 1,0, Universität Passau, Sprache: Deutsch, Abstract: 63 Prozent der wahlberechtigten deutschen Bevölkerung sprechen sich für eine Stärkung der direkten gegenüber der repräsentativen Demokratie aus. Das geht aus einer Erhebung von infratest dimap von Anfang 2013 hervor. Unter direkter Demokratie werden in der Folge „alle durch Verfassung und weitere Rechtsvorschriften ermöglichten Verfahren, durch die die stimmberechtigten Bürger eines Staates, eines Bundeslandes oder einer Kommune politische Sachfragen durch Abstimmung selbst oder unmittelbar entscheiden bzw. auf die politische Agenda setzen“ verstanden. Volksabstimmungen beschränken sich in der deutschen Verfassung allerdings auf wenige Ausnahmen. Sie sind nur im Falle einer Länderneuregulierung nach Artikel 29 GG oder der Ablösung des Grundgesetzes durch eine neue Verfassung nach Artikel 146 GG vorgesehen. Obwohl sich die Deutschen mehr direktdemokratische Verfahren wünschen, ist die Bundesrepublik das einzige Land der Europäischen Union, das damit auf nationaler Ebene noch keine praktischen Erfahrungen gemacht hat. Anders gestaltet sich die Lage in den Gliedstaaten. Auf Landes- und Kommunalebene stehen den Bürgern Instrumente der direkten Demokratie flächendeckend zur Verfügung. Die Volksgesetzgebung ist heute in den Verfassungen aller 16 Bundesländer verankert, in der Ausgestaltung der direktdemokratischen Verfahren bestehen jedoch erhebliche Unterschiede. Der Fokus dieser Arbeit wird vorwiegend auf den Möglichkeiten direkter politischer Partizipation im Freistaat Bayern liegen. Ferner soll in diesem Kontext auch auf die kommunale Ebene eingegangen werden, die als „Schule der Demokratie“ gilt.