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Trotz jahrzehntelanger Bemühungen vermochten sportrechtliche Anti-Doping-Maßnahmen die Dopingproblematik im Sport nicht in den Griff zu bekommen. Verständlich ist es daher, dass sich der Gesetzgeber zum Einschreiten berufen sah und im Jahr 2015 das Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG) erließ. Mit der darin neu geschaffenen Strafbarkeit des Eigendopings sieht er sich in einer Vorreiterstellung. Zu Recht? Darf der Staat den Sportlerinnen und Sportlern verbieten, sich selbst zu dopen - und dies gar mit Strafe bewehren? Verena Groß entwickelt Antworten auf diese Fragen im Rahmen eines…mehr

  • Geräte: PC
  • mit Kopierschutz
  • eBook Hilfe
  • Größe: 1.76MB
  • FamilySharing(5)
Produktbeschreibung
Trotz jahrzehntelanger Bemühungen vermochten sportrechtliche Anti-Doping-Maßnahmen die Dopingproblematik im Sport nicht in den Griff zu bekommen. Verständlich ist es daher, dass sich der Gesetzgeber zum Einschreiten berufen sah und im Jahr 2015 das Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG) erließ. Mit der darin neu geschaffenen Strafbarkeit des Eigendopings sieht er sich in einer Vorreiterstellung. Zu Recht? Darf der Staat den Sportlerinnen und Sportlern verbieten, sich selbst zu dopen - und dies gar mit Strafe bewehren? Verena Groß entwickelt Antworten auf diese Fragen im Rahmen eines grundlagenorientierten, akzessorischen Strafrechtssystems. Anhand der Strafbarkeit des Eigendopings nach dem AntiDopG erarbeitet sie exemplarisch die verfassungsrechtlichen Anforderungen, die bei der Schaffung neuer und bei der Analyse bereits bestehender Strafvorschriften zu beachten sind. Geboren 1991; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Marburg; 2017 Erste Juristische Prüfung; 2019 Promotion; derzeit wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Handels-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht der Universität Marburg; seit 2019 Rechtsreferendarin beim OLG Frankfurt am Main (Landgerichtsbezirk Marburg).

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Autorenporträt
Geboren 1991; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Marburg; 2017 Erste Juristische Prüfung; 2019 Promotion; derzeit wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Handels-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht der Universität Marburg; seit 2019 Rechtsreferendarin beim OLG Frankfurt am Main (Landgerichtsbezirk Marburg).