Dieses Buch zeigt auf, wann Ärzte entgegen ihrer Schweigepflicht zur Mitteilung von Patientengeheimnissen verpflichtet sind. Nach derzeit geltender Rechtslage dürfen Ärzte in Einzelfällen ihre Schweigepflicht zum Schutz eines höherwertigen Rechtsgutes brechen. Das zu schützende Rechtsgut muss in der konkreten Situation gegenüber dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Patienten überwiegen und dem zu schützenden Rechtsgut muss eine Gefahr drohen. Es obliegt grundsätzlich dem einzelnen Arzt darüber zu entscheiden, ob er den drohenden Schaden für das höherwertige Rechtsgut abwendet. Nicht zuletzt nach dem Absturz der Germanwingsmaschine im März 2015 kam die Diskussion darüber auf, ob Ärzte nicht viel häufiger dazu verpflichtet sein sollten, ihre Schweigepflicht zu brechen, um Dritte vor Schäden zu schützen. Der Verfasser dieses Werkes legt verschiedene zivilrechtliche Grundsätze dar, aufgrund derer Ärzten nicht nur das Recht, sondern die Pflicht zukommt, Patientengeheimnisse zu offenbaren. Diese allgemeinen Grundsätze werden an verschiedenen Fallgruppen angewendet. Wann ist ein Arzt beispielsweise dazu verpflichtet, einem Dritten die AIDS-Erkrankung eines Patienten mitzuteilen? War der Arzt des Piloten der abgestürzten Germanwingsmaschine dazu verpflichtet, die Depressionserkrankung des Piloten Dritten mitzuteilen? Haben Eltern ein Recht darauf, von einem Arzt zu erfahren, ob ihre minderjährige Tochter schwanger ist? Können Ärzte dazu verpflichtet sein, Prädispositionen für letale Erbkrankheiten an ihre Patienten zu offenbaren und haben diese ein Recht darauf, einer solchen Mitteilung aus dem Weg zu gehen? Und in welchen Fällen müssen Ärzte Kindern anonymer Samenspender die Identität ihrer biologischen Väter mitteilen? Diese Fragen werden in dem vorliegenden Buch – auch für Mediziner verständlich - beantwortet.