Akademische Arbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Gesundheit - Sonstiges, Universität Regensburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Bislang wurden Änderung in der Sozialgesetzgebung, insbesondere im Gesundheitswesen, fast ausschließlich unter dem Begriff Gesundheitsstrukturgesetze diskutiert. Die letzte Änderung liegt gerade 3 Jahre zurück und sollte eine weitere ökonomische Expansion – ein weiteres Ansteigen der Kostenspirale – verhindern. Die Patientenrechte sollten gestärkt werden und das Qualitätsmanagement wurde in allen Segmenten des Gesundheitswesens verpflichtend. Bis zum Jahre 2003 sollten alle Krankenhäuser über ein internes QM verfügen. Diese Ansprüche wurden bis heute nicht realisiert, Krankenhäuser verfügen – wenn überhaupt – über eine Zertifizierung, aber Qualitätsberichte, die eine öffentliche Diskussion über Qualität im Versorgungssystem zuließen, existieren nur in sehr wenigen Einrichtung, werden aber selten veröffentlicht. Die Schnittstellenprobleme, die den Anspruch nach Kontinuität und Nahtlosigkeit der Behandlung etablieren sollten, wurden nur im Bereich der Disease-Management-Programme verwirklicht und die Kostenspirale ist weiter angestiegen. Die neuere Entwicklung verändert auch die Begrifflichkeiten. Die derzeitigen gesetzlichen Modifikation nennt man ‚Gesundheitsmodernisierungsgesetz‘ und ihre Zielorientierung ist primär auf Beitragsstabilität, insbesondere auf Beitragssenkung in Form von Präferenzen wie Eigenverantwortung, Privatisierung der Krankenversicherung und mehr Selbstbeteiligung ausgerichtet.