Inhaltsangabe:Einleitung: ¿In Deutschland galt es lange als normal, dass sich ein paar einflussreiche Manager oder Ex-Firmenchefs gegenseitig die Posten in den Aufsichtsräten zuschanzten und eine effektive Kontrolle der Vorstände unmöglich wurde. Das ist zum großen Teil vorbei. Die wechselseitige Verflechtung der Konzerne löste sich auf und die Öffnung des deutschen Kapitalmarktes verlangte ein transparentes Verhalten,¿¿. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Spannungen zwischen Managern und Aktionären kapitalmarktorientierter Unternehmen in Form von Bilanzskandalen, Unternehmensschieflagen und Fehlverhalten. Dies lies den Ruf nach einer Ausgestaltung der Regeln guter Unternehmensführung (Corporate Governance) lauter werden. Um die Informationspolitik und die Transparenz von Unternehmen zu verbessern, hat der deutsche Gesetzgeber daher Modifikationen an den bestehenden Vorschriften, vor allem an denen des Aktiengesetzes (AktG), vorgenommen. Die daraus entstandenen Corporate Governance-Kodizies sollen das Vertrauen in die Unternehmen verbessern bzw. wieder herstellen. Besondere Beachtung finden in diesem Zusammenhang börsennotierte Aktiengesellschaften mit breit gestreutem Aktionärskreis, wo der einzelne Aktionär wenig Möglichkeiten hat, die Unternehmensführung unmittelbar zu überwachen. Im System der deutschen Aktiengesellschaften übernimmt diese Aufgabe der Aufsichtsrat. Diesem Anspruch wurden die deutschen Aufsichtsräte bisher vielfach nicht gerecht, weil sie der Vorstand aufgrund eigener Anreize lückenhaft, falsch oder zu spät informiert hat. Die Rolle des Aufsichtsrates wurde daher gesetzlich gestärkt. Dies allein reicht allerdings nicht aus, um eine Verbesserung des Informationsaustausches zu erreichen. Vielmehr sind darauf aufbauend betriebswirtschaftliche Lösungen zu suchen, um den Aufsichtsräten eine adäquate Informationsversorgung mit entscheidungsrelevanten Informationen zu ermöglichen. Daneben wird von Corporate Governance auch eine Machtverstärkung der Aktionäre gefordert, indem von den Unternehmen nicht nur rein Informationen vermittelt, sondern auch die Corporate Governance Regelungen und deren Einhaltung aktiv kommuniziert werden sollen. Die am 29.05.09 verabschiedete Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) stellt dazu heraus, dass Aktionäre besser informiert werden sollen. Ziel dieser Arbeit ist es zu klären, welche Möglichkeiten das Controlling hat, um den Informationsaustausch zwischen den Unternehmensorganen aus Sicht der [...]
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