Diplomarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Allgemeines, Note: 2,0, Universität Augsburg, Sprache: Deutsch, Abstract: rt „2003 wird ein Schicksalsjahr für die Städte2“, so betonte die amtierende Präsidentin des Deutsche Städtetags, die Frankfurter Oberbürgermeisterin Petra Roth anlässlich des Jahreswechsels 2002/ 2003. So seien nach einer Reihe von Jahren mit finanziell unbefriedigenden Ergebnissen, die in den „Katastrophenjahren“3 2001 und 2002 gipfelten, so Roth weiter, die Kommunalhaushalte in eine Besorgnis erregende Schieflage geraten. Gründe hierfür seien in den sinkenden Steuereinnahmen der öffentlichen Haushalte zu sehen, die seit dem Ende der 1990er Jahre im Zuge der schwachen weltwirtschaftlichen Konjunktur beständig abnahmen. So hätten beispielsweise kommunale Kassenkredite, eigentlich zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsengpässe gedacht, im Jahr 2002 eine Höhe von über 11 Milliarden Euro erreicht, im Vergleich zu 0,5 Milliarden Euro noch vor zehn Jahren. In Anbetracht dessen könnten auch kurzfristige Insolvenzen von Städten nicht ausgeschlossen werden. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Dr. Stephan Articus führte weiterhin aus, dass bereits eine geringe Zinserhöhung bei den derzeit verhältnismäßig billigen Kassenkrediten dann zur Zahlungsunfähigkeit führen würde. Sinkenden Steuereinnahmen und in der Folge wachsenden und immer weiter ausgereizten Kreditaufnahmen auf der einen Seite stehen aber beständig steigende Anforderungen der Politik gegenüber, die den Spielraum für dringend nötige öffentliche Investitionen immer weiter einengen. Ihren vorläufigen Höhepunkt erreichte diese Entwicklung im Jahr 2002, als die Bundesrepublik die Stabilitätsrichtlinien, die im Vertrag von Maastricht im Dezember 1991 beschlossen wurden, mit einem Haushaltsdefizit von 3,7 Prozent deutlich verfehlte. Genauso wie die Stabilitätsbedingungen im Maastrichtvertrag wurde auch der im Grundgesetz vorgegebene Kernsatz, wonach die Einnahmen aus Krediten die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten dürfen, im Jahr 2002 verletzt. Finanzminister Eichel sah sich sogar gezwungen, wollte er sich nicht dem Vorwurf des Verfassungsbruchs aussetzen, eine „Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts“ erklären. Die gewaltigen Herausforderungen, die seit und mit der deutschen Wiedervereinigung im Jahre 1990 auf die Haushalte zugekommen sind, haben Überlegungen intensiviert, öffentliche Investitionen mit Hilfe privater Finanzierungsinstrumente zu realisieren, bzw. darüber hinaus auch öffentliche Aufgaben an Private zu vergeben.