Inhaltsangabe:Einleitung: Das Insolvenzverfahren wird in Deutschland seit dem 01.01.1999 bundeseinheitlich durch die Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Ziel des Insolvenzverfahrens ist die gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger eines in finanziellen Schwierigkeiten befindlichen Schuldners. Die Befriedigung erfolgt durch Verwertung und Verteilung des Schuldnervermögens oder durch eine im sog. Insolvenzplan getroffene, abweichende Regelung (§ 1 InsO). Gehört zum Vermögen des Schuldners ein Unternehmen, so besteht eine Verwertungsmöglichkeit darin, das Unternehmen als Ganzes zu verkaufen. Gegenüber einer Zerschlagung des Unternehmens durch Einzelverkauf läßt sich mit der Gesamtverwertung ein höherer Erlös erzielen, sofern das Unternehmen zukünftige Erträge verspricht. In diesem Fall verbessert sich die Befriedigung der Gläubiger. Ein weiterer Vorteil ist gegeben, wenn der neue Unternehmensträger das Unternehmen tatsächlich weiterführt und hierdurch Arbeitsplätze erhalten bleiben und ggf. Folgeinsolvenzen vermieden werden. In der Praxis spielt der Verkauf insolventer Unternehmen aufgrund der genannten Vorteile eine wichtige Rolle,. Zusätzliche Bedeutung hat diese Form der Verwertung dadurch erlangt, daß die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in den letzten Jahren ständig gestiegen ist. Voraussetzung für einen Verkauf in der Insolvenz ist, daß der Insolvenzantrag gestellt bzw. das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Außerdem muß das Unternehmen bis zum Verkauf fortgeführt werden und verkaufsfähig sein. Zur Behandlung dieser Voraussetzungen stellt die vorliegende Arbeit zunächst das Insolvenzverfahren in seinen Grundzügen vor und zeigt anschließend Aspekte der Unternehmensfortführung bis zum Verkauf auf. Danach werden die insolvenzrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten des Unternehmensverkaufs aufgezeigt und im Hinblick auf ihre Vor- und Nachteile untersucht. Der Schwerpunkt der Betrachtung liegt auf den verschiedenen Verfahrensstadien, während derer ein Verkauf erfolgen kann. Der Begriff des ¿Unternehmens¿ wird in der Insolvenzordnung an verschiedenen Stellen benutzt, ohne dort oder in einem anderen deutschen Gesetz normiert zu sein. In dieser Arbeit soll unter einem Unternehmen eine ¿Gesamtheit von Sachen und Rechten, tatsächlichen Beziehungen und Erfahrungen sowie unternehmerischen Handlungen¿ verstanden werden. Diese Definition umfaßt die immateriellen Vermögenswerte (z. B. Know-how, Kundenstamm und Bekanntheitsgrad der Firma), die einen großen [...]
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