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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Hochschule Koblenz (ehem. FH Koblenz), Sprache: Deutsch, Abstract: Der Gesetzgeber verabschiedete am 14. August 2007 das Unternehmensteuerreformgesetz (UntStRefG) 2008. Das Ziel dieser Neuregelungen ist die Verbesserung der Standortattraktivität Deutschlands durch eine Senkung der Unternehmenssteuern. Durch eine geringere Steuerbelastung soll bewirkt werden, dass die Unternehmensgewinne nicht ins Ausland verlagert werden und somit das Steueraufkommen in Deutschland gesichert bleibt. (...)…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Hochschule Koblenz (ehem. FH Koblenz), Sprache: Deutsch, Abstract: Der Gesetzgeber verabschiedete am 14. August 2007 das Unternehmensteuerreformgesetz (UntStRefG) 2008. Das Ziel dieser Neuregelungen ist die Verbesserung der Standortattraktivität Deutschlands durch eine Senkung der Unternehmenssteuern. Durch eine geringere Steuerbelastung soll bewirkt werden, dass die Unternehmensgewinne nicht ins Ausland verlagert werden und somit das Steueraufkommen in Deutschland gesichert bleibt. (...) Die Gewerbesteuer ist in Gemeinden mit hohen Gewerbesteuerhebesätzen von nun an die dominierende Unternehmensteuer. Dies wird vor allem an den verschärften Regelungen bei den Hinzurechnungen aus Finanzierungsentgelten deutlich, da es selbst bei einem negativen Betriebsergebnis vorkommen kann, dass Gewerbesteuer gezahlt werden muss. Dies bedeutet, dass nicht nur Steuern auf die Gewinne gezahlt werden, sondern dass auch bei Unternehmen mit erwirtschafteten Verlusten durch mögliche Hinzurechnungen eine Gewerbesteuerlast entstehen kann, die aus der Substanz des Unternehmens – also dem Vermögen – heraus bezahlt werden muss. Somit ist die Gewerbesteuer keine reine Objektsteuer, sondern es besteht eine starke Tendenz zu einer Substanzbesteuerung. Aus diesem Grund müssen die Tatbestände der Hinzurechnungsvorschriften in der Unternehmenspraxis stärker in die Planung einbezogen und ggf. darauf reagiert werden. In diesem Sinne ist das Ziel dieser Arbeit Gestaltungsmöglichkeiten aufzuzeigen, die zu einer Vermeidung gewerbesteuerlicher Hinzurechnungen aus Finanzierungsentgelten führen. Dazu wird zunächst die neue Rechtslage durch das UntStRefG 2008 mit Bezug auf die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen im Allgemeinen und die einzelnen Hinzurechnungstatbestände im Besonderen dargestellt. Darauf aufbauend werden Gestaltungsmöglichkeiten vorgestellt, durch die Unternehmen eine erhöhte Steuerlast durch die gewerbesteuerlichen Änderungen des UntStRefG 2008 vermeiden können. Durch die Aktualität des Themas existieren bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Monographien, die sich explizit mit den Hinzurechnungen aus Finanzierungsentgelten beschäftigen. Deshalb fließen in die vorliegende Arbeit vor allem die aktuellen Gesetzestexte, Beiträge in einschlägigen Fachzeitschriften und die Ideen des Autors ein.