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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,3, Hochschule München, Sprache: Deutsch, Abstract: Art. 3 Absatz 1 + 3 des Grundgesetzes „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ und „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ ist ein wichtiger Pfeiler unseres Grundgesetzes. Er ist Ausdruck einer Vorstellung von sozialer…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,3, Hochschule München, Sprache: Deutsch, Abstract: Art. 3 Absatz 1 + 3 des Grundgesetzes „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ und „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ ist ein wichtiger Pfeiler unseres Grundgesetzes. Er ist Ausdruck einer Vorstellung von sozialer Gerechtigkeit, die unser Zusammenleben innerhalb unserer Gesellschaft ermöglichen soll. Gelten diese zentralen Grundsätze auch für Verteilungsfragen im Gesundheitssystem? Haben ärmere Menschen die gleichen Bedingungen wie reichere Menschen bzgl. Lebenserwartung innerhalb unserer Gesellschaft? Diese Arbeit möchte sich mit dem Problem gesundheitlicher Ungleichheiten in verschiedenen Gesellschaften auseinandersetzten und Erklärungsansätze für diese Ungleichheiten näher betrachten und untersuchen. In den weiteren Teilen der Arbeit, möchten wir uns mit den Fragen beschäftigen: Wie können gesundheitliche Ungleichheiten ausgeglichen, verbessert und sozial gerechter behandelt werden?