Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Gesundheit - Sonstiges, Note: 1,3, Universität Bielefeld, Veranstaltung: Gesundheitspolitik und Gesundheitssysteme, Sprache: Deutsch, Abstract: Schon im Grundgesetz heißt es in Artikel 2: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ (Absatz 2, GG) und weiterführend in Artikel 3: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ (Absatz 3, GG). Dies gilt auch in Bezug auf gesundheitliche Verhältnisse. Es ist seit langer Zeit hinreichend bekannt, dass soziale Ungleichheit zu gesundheitlicher Ungleichheit führt (Richter und Hurrelmann 2009), was die Frage nach der gesundheitlichen Chancengleichheit aufwirft. Weiterhin ist es angesichts des demografischen Wandels und der damit einhergehenden steigenden Ausgaben bei den sich verschärfenden Einnahmenentwicklungen im Interesse aller, die Gesundheit der bestehenden und nachfolgenden Generationen der Bevölkerung Deutschlands möglichst zu erhalten oder wiederherzustellen, um potenzielle Gesundheitsausgaben zu vermeiden. Um ein solches Ziel umsetzen zu können, bedarf es der Befähigung von Individuen und Bevölkerungsgruppen, sich selbst um die eigene Gesundheit kümmern zu können und gleichzeitig die in der Umgebung dafür notwendigen Verhältnisse zu schaffen. Die Fragestellung, ob die Gesundheitsförderungsmaßnahmen der Krankenkassen einen Beitrag zur Reduzierung der sozialen Ungleichheit von Gesundheitschancen leisten, ist in dem Zuge nicht einfach nur mit Ja oder Nein zu beantworten. Ziel dieser Arbeit ist es daher, den Zusammenhang zwischen sozialer und gesundheitlicher Ungleichheit sowie den Maßnahmen der Gesundheitsförderung durch die Krankenkassen herauszustellen und deren Dokumentation zu untersuchen.