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Essay aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: keine, , Veranstaltung: -, Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitend möchte ich kurz vor Einführung des Gesundheitsfonds 2009 in Erinnerung bringen, welchen Zweck und warum es nunmehr dazu kommt, einen Einheitsprozentsatz der Mitglieder als Erlösgrundlage für die über 200 Krankenkassen gesetzlich einzuführen. Mit dem Prozentsatz von 15,5% müssen nun die komplizierten Leistungsansprüche der gesetzlich Versicherten abgegolten werden. Die Arbeitgeber bzw. Rentenversicherungsträger zahlen…mehr

Produktbeschreibung
Essay aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: keine, , Veranstaltung: -, Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitend möchte ich kurz vor Einführung des Gesundheitsfonds 2009 in Erinnerung bringen, welchen Zweck und warum es nunmehr dazu kommt, einen Einheitsprozentsatz der Mitglieder als Erlösgrundlage für die über 200 Krankenkassen gesetzlich einzuführen. Mit dem Prozentsatz von 15,5% müssen nun die komplizierten Leistungsansprüche der gesetzlich Versicherten abgegolten werden. Die Arbeitgeber bzw. Rentenversicherungsträger zahlen davon 7,3% und die Arbeitnehmer und Rentner 8,2%. Zu den ambulanten und stationären Leistungen und zu den Gegebenheiten, denen die Versicherten ausgesetzt sind, werde ich in meinem Artikel noch ausführlich eingehen. Vor Bildung der großen Koalition standen sich in den beiden jetzigen Regierungsparteien ideologisch die Kopfpauschale (CDU/CSU) und die Bürgerversicherung (SPD) als Ziel zukünftiger Beitragsregelungen im Gesundheitswesen gegenüber. Bevor die CDU-Vorsitzende als Bundeskanzlerin in die heute bestehende Bundesregierung eintrat, hatte sie die Kopfpauschale in den eiligst einberufenen Regionalkonferenzen durchgepaukt, wobei die Parteidelegierten die wirklichen Zusammenhänge überhaupt nicht verstanden. In den Koalitionsverhandlungen wurde Frau Dr. Merkel sehr schnell klar, dass sie die Kopfpauschale - identische Beitragshöhe ohne Unterschiede der Einkommensverhältnisse - nicht durchsetzen konnte. So wurde daraus der Kompromiss im Koalitionsvertrag zwischen den beiden großen Volksparteien geschlossen. Aus dem Einheitsbeitrag (Kopfpauschale) bzw. der Einkommensabhängigkeit mit einer höheren Beitragsbemessungsgrenze (Bürgerversicherung) entstand der Einheitsprozentsatz. Beide Seiten hatten damit ihr “Gesicht” gewahrt!