Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 10 Punkte, Universität Passau, Sprache: Deutsch, Abstract: Kunst und Recht stehen in einem Spannungsverhältnis. So sagt man. Künstler rühmen sich damit, auf starre Regeln zu verzichten oder sogar Kunst will frei sein. Aber muss man sich deswegen in der Rechtswissenschaft zwangsläufig mit schwammigen und undefinierten Begriffen abfinden? Ein solcher Umgang wäre unpraktisch und realitätsfern. Kunst wird nicht nur ideell betrachtet, sondern auch schlicht ge- und verkauft. Natürlich ist es nicht leicht, Kunst und was sie ausmacht zu definieren, doch kann man wie die folgende Arbeit zeigen möchte den Kunstkauf mithilfe der abstrakten Normen des BGB beleuchten und Probleme der Unechtheit im rechtlichen Kontext lösen. Denn wenn der gekaufte Nolde, sich als falscher Nolde entpuppen sollte und ihn der Käufer, obwohl er vormals vielleicht von der Schönheit des Bildes überzeugt war, schnellstmöglich loswerden möchte, ist es Aufgabe des Rechts, die widerstreitenden Interessen der Beteiligten in Ausgleich zu bringen. Die meisten Kunstwerke sind eng mit ihren Urhebern verknüpft. So spricht man beispielsweise nicht nur von dem Mädchen mit dem Perlenohring von Jan Vermeer, sondern von einem Vermeer, einem Rembrandt, einem Picasso, einem Dalí. Fehlt eine bestimmte Urheberschaft, verliert ein Bild nicht nur an Charakter, sondern auch an Wert. Hier muss der Käufer durch das Recht geschützt werden. Nicht zuletzt lässt sich die Praxisrelevanz nicht absprechen, wenn man annimmt, dass etwa bis zu 60 Prozent aller auf dem Markt gehandelten Kunstwerke gefälscht sind. Diese Aspekte sprechen dafür, sich im Folgenden mit der Gewährleistung für die Echtheit beim Kunstkauf eingehender zu beschäftigen.
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